Zuviel Aufwand? Kein Auskunftsanspruch nach DSGVO!

Oliver Zöll und Dr. Jacek Kielkowski, Partner der Kanzlei AGS Legal im Bereich Arbeitsrecht, Datenschutz und Compliance.

In einer aktuellen und für Compliance-Sachverhalte und interne Ermittlungen richtungsweisenden Entscheidung des Landgerichts Heidelberg (Az. 4 O 6/19) soll das durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eingeführte Auskunftsrecht des Betroffenen nach Art. 15 DSGVO dann nicht bestehen, wenn eine Auskunft vom Verantwortlichen nur mit unangemessenem Aufwand erteilt werden kann. Ein solcher Aufwand kann bei der Aufbereitung einer großen Menge von E-Mails bestehen, weil diese vor Herausgabe zu anonymisieren sind. » weiterlesen