Zuviel Aufwand? Kein Auskunftsanspruch nach DSGVO!

Oliver Zöll und Dr. Jacek Kielkowski, Partner der Kanzlei AGS Legal im Bereich Arbeitsrecht, Datenschutz und Compliance.

In einer aktuellen und für Compliance-Sachverhalte und interne Ermittlungen richtungsweisenden Entscheidung des Landgerichts Heidelberg (Az. 4 O 6/19) soll das durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eingeführte Auskunftsrecht des Betroffenen nach Art. 15 DSGVO dann nicht bestehen, wenn eine Auskunft vom Verantwortlichen nur mit unangemessenem Aufwand erteilt werden kann. Ein solcher Aufwand kann bei der Aufbereitung einer großen Menge von E-Mails bestehen, weil diese vor Herausgabe zu anonymisieren sind. » weiterlesen

Offene Videoüberwachung am Arbeitsplatz

RAin Dr. Angelika Hafenmayer, Senior Associate, Hogan Lovells LLP, München

In Tankstellen, Supermärkten oder Einzelhandelsgeschäften ist der Einsatz von Videokameras kaum wegzudenken. Die Videoüberwachung dient dabei regelmäßig nicht vorrangig der Überwachung der eigenen Arbeitnehmer, sondern dem Schutz des Eigentums des Arbeitgebers etwa vor Diebstahl durch Kunden. Einmal mehr musste sich nun das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit der Frage nach der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit einer Videoüberwachung am Arbeitsplatz auseinandersetzen (BAG vom 28.03.2019 – 8 AZR 421/17). » weiterlesen

Heimliche Videoüberwachung von Mitarbeitern ohne konkreten Tatverdacht

RA/FAArbR Hendrik Bourguignon, Partner bei Schmalz Rechtsanwälte, Frankfurt/M.

Bei einer heimlichen Videoüberwachung der Verkaufsräume war einem Einzelhändler aufgefallen, dass zwei Zigarettenschachteln unter der Bluse einer Angestellten und nicht wie üblich im Kassenregal steckten. Aufgrund der Videobeweise kündigte er der Filialleiterin fristlos, hilfsweise fristgerecht. Die Revision zum obersten Arbeitsgericht war wegen grundsätzlicher Bedeutung des Falles zugelassen worden. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG), das insbesondere für den Einzelhandel und die Gastronomie Klarheit im Umgang mit Videoüberwachung geschaffen hätte, erging jedoch nicht, weil sich Arbeitgeber und Mitarbeiterin in dem Verfahren (Az. 2 AZR 153/11) auf einen Vergleich geeinigt hatten. Die Erfurter Richter hätten darüber entscheiden sollen, inwieweit das verdeckte Filmen des Verkaufsraums erlaubt war und der Arbeitgeber das Filmmaterial als Beweis verwenden durfte. » weiterlesen