Der Brexit und mögliche arbeitsrechtliche Veränderungen

RA/FAArbR Dr. Martin Nebeling, Partner, Bird & Bird LLP, Düsseldorf

RA/FAArbR Dr. Martin Nebeling, Partner, Bird & Bird LLP, Düsseldorf

Am 23.06.2016 haben die Bürger des Vereinigten Königreichs mit einer Mehrheit von 52% zu 48% im Referendum gegen den Verbleib in der EU gestimmt. Damit ist der Austritt „Brexit“ jedoch nicht vollzogen. Die britische Regierung muss nun gem. Art. 50 Abs. 2 EUV dem Europäischen Rat die Absicht mitteilen, aus der EU auszutreten. Für die Mitteilung selbst existiert keine Frist, sie ist aber aufgrund der angespannten politischen Situation zeitnah nach dem anstehenden Regierungswechsel zu erwarten. Ist die Mitteilung erfolgt, beginnt eine Verhandlungsphase von maximal zwei Jahren mit dem Ziel, die Modalitäten des Austritts festzulegen und dem Abschluss eines Austrittsabkommens. » weiterlesen

Arbeitgeber muss Kosten der Reinigung von notwendiger Hygienekleidung tragen

RA/FAArbR Dr. Mathias Kühnreich, Buse Heberer Fromm, Düsseldorf

RA/FAArbR Dr. Mathias Kühnreich, Buse Heberer Fromm, Düsseldorf

Mit Urteil vom 14.06.2016 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass in lebensmittelverarbeitenden Betrieben der Arbeitgeber dafür Sorge zu tragen hat, dass seine Arbeitnehmer saubere und geeignete Hygienekleidung tragen (Aktenzeichen: 9 AZR 181/15; vgl. die PM des BAG). Entsprechend muss dieser auch die Kosten für die Reinigung solcher Kleidung zu tragen und kann diese nicht auf den Arbeitnehmer abwälzen bzw. diesem vom Lohn abziehen. » weiterlesen

Kein Recht des Betriebsrats auf Regelung genereller Mindestarbeitsbedingungen

RA/FAArbR Bernd Weller, Partner bei HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK, Frankfurt/M.

RA/FAArbR Bernd Weller, Partner bei HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK, Frankfurt/M.

Spätestens seit der Zeit der Industrialisierung ist der Kampf um sichere Arbeitsbedingungen ein Grundpfeiler des Arbeitnehmerschutzes. Bei dem Kampf gegen lebensgefährliche und lebensgefährdende Arbeitsbedingungen konnten dramatische Fortschritte gefeiert werden. Mit der Professionalisierung der Arbeitswelt und der fortschreitenden Produktivitätssteigerung (d.h. insbesondere Arbeitsverdichtung) hat sich der Schwerpunkt des Kampfes für sichere Arbeitsbedingungen jedoch verlagert. Es geht nicht mehr so sehr um Helmpflicht, Sicherheitsschuhe & Co. – vielmehr stehen in unserer zunehmenden dienstleistungsorientierten Arbeitsumgebung andere Aspekte im Vordergrund: die Ergonomie der Bildschirmarbeitsplätze, die richtige Beleuchtung und Klimatisierung, das Geräuschniveau sowie deren jeweilige Auswirkung auf den psychischen Gesundheitsstand von Arbeitnehmern. » weiterlesen

Brexit und Gesellschaftsrecht

Prof. Dr. Christian Kersting, LL.M. (Yale), Heinrich-Heine-Universität, Düsseldorf

Prof. Dr. Christian Kersting, LL.M. (Yale), Heinrich-Heine-Universität, Düsseldorf

Die britische Entscheidung, die EU zu verlassen, hat eine Vielzahl von Auswirkungen. Diese werden auch das Gesellschaftsrecht betreffen, weil das common law in Zukunft eine weniger prominente Rolle spielen wird. Es bleibt abzuwarten, was dies für die gegenwärtigen Gesetzgebungsvorhaben im Gesellschaftsrecht – man denke nur an die Aktionärsrechterichtlinie und die SUP – bedeuten wird.

Britische Gesellschaftsformen haben dem europäischen Gesellschaftsrecht in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder neue Impulse gegeben. Zu nennen sind hier u.a. die klassischen Fälle Daily Mail (Rs. C-81/87) und Centros (Rs. C-212/97). Spätestens die Entscheidung in der Rs. Überseering (C-208/00) war der Ausgangspunkt für den Siegeszug der Gründungstheorie und führte zu einem erheblichen Popularitätsgewinn der britischen Limited, welche in großem Umfang auch von deutschen Gründern für im Wesentlichen deutsche Unternehmungen und Geschäftsideen genutzt wurde.

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Hauptversammlung nach Mitternacht

Die turbulente Hauptversammlung der Volkswagen AG, die gestern am späten Abend noch zu Ende ging, hat die Frage aufgeworfen: Was gälte wohl um Mitternacht? Muss dann abgebrochen werden oder kann man am Folgetag weitermachen? Das Aktiengesetz gibt darauf keine Antwort. Es legt fest, dass die Einberufung die „Zeit der Hauptversammlung“ zu enthalten hat (§ 121 III 1 AktG). Damit ist der Beginn der HV gemeint (Tag, Uhrzeit), nicht der Zeitraum. Die Möglichkeit der Fortsetzung am nächsten Tag wird also durch die Formulierung des Gesetzes nicht ausgeschlossen. Nach dem Sinn und Zweck ist allerdings anzunehmen, dass nicht eine beliebige Fortsetzung der einmal begonnenen HV zulässig ist. Die Aktionäre richten sich auf einen zeitlichen Rahmen ein, der grundsätzlich nur den in der Einberufung genannten Tag erfasst. Steht allerdings zu erwarten, dass die Verhandlungen auf der HV sehr problembeladen sind, entspricht es der Mitverantwortung des Aktionärs, entsprechend zu disponieren. Die Mitternachtsstunde ist keine absolute Zäsur, die zum Abbruch der HV zwingt. Stets ist zu prüfen, ob die lange Dauer angesichts der konkreten Verhältnisse und der Abwicklung der Tagesordnung noch zumutbar ist (LG München 2007: 18 Stunden sind zu viel). » weiterlesen

Änderungen des AÜG – Handlungsoptionen beim Einsatz von Fremdpersonal

RA Jörn Kuhn, Partner bei Oppenhoff & Partner, Köln

RA Jörn Kuhn, Partner bei Oppenhoff & Partner, Köln

Die Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) erfordern ein Umdenken bei den Beteiligten. Nicht „Equal Pay“ oder „Equal Treatment“ lösen Störgefühle im Gesetzesentwurf aus, sondern primär die vorgesehene Befristung des Einsatzes von Leiharbeitnehmern auf 18 Monate. Die starre Frist – gleichwohl mit tariflichen Ausnahmen – geht an der Praxis vorbei. Der Gesetzgeber hat entgegen europäischen Trends entschieden und keinen differenzierten Blick auf die Arbeitnehmerüberlassung vorgenommen. » weiterlesen

BAG: Erste Entscheidung zum gesetzlichen Mindestlohn

RA Dr. Thomas Gennert, McDermott Will & Emery Rechtsanwälte Steuerberater LLP, Düsseldorf

RA Dr. Thomas Gennert, McDermott Will & Emery Rechtsanwälte Steuerberater LLP, Düsseldorf

Bei der Frage, ob ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer den gesetzlichen Mindestlohn zahlt, können Urlaubs- und Weihnachtsgeld unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden. So existiert seit vergangenem Mittwoch die erste höchstrichterliche Entscheidung zum Thema Anrechnung bestimmter Sonderzahlungen auf den gesetzlichen Mindestlohnanspruch, denn am 25. Mai 2015 hat das BAG eine entsprechende Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg bestätigt (Az. 5 AZR 135/16; vgl. hierzu die Pressemitteilung des BAG). » weiterlesen

Abfindungsprogramme im Kontext von Restrukturierungen – Die Zulässigkeit des „Windhund-Prinzips“

RA/FAArbR Ali Machdi-Ghazvini, Friedrich Graf von Westphalen & Partner Rechtsanwälte, Frankfurt/M.

RA/FAArbR Ali Machdi-Ghazvini, Friedrich Graf von Westphalen & Partner Rechtsanwälte, Frankfurt/M.

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 12. April 2016 (Az. 14 Sa 1344/15) entschieden (Revision zum BAG wurde zugelassen), dass ein Abfindungsprogramm, wonach eine begrenzte Anzahl von Mitarbeitern gegen Zahlung einer Abfindung aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden können und die Auswahl der Mitarbeiter allein nach zeitlichem Eingang der Rückmeldungen erfolgt sog. „Windhund-Prinzip“, zulässig ist. » weiterlesen

Minimierung von Haftungsrisiken für Stiftungsvorstände in der Satzung

RA/StB Dr. Jörg Sauer, Partner, Ebner Stolz, Stuttgart

RA/StB Dr. Jörg Sauer, Partner, Ebner Stolz, Stuttgart

Siftungen können ihre ehrenamtlichen Vorstände durch eine Änderung der Satzung weitgehend von der Haftung freizeichnen. Das hat das OLG Nürnberg (Beschluss vom 13.11.2015 – 12 W 1845/15, RS1168302) entschieden. Ein über den gesetzlichen Rahmen hinausgehender satzungsmäßiger Haftungsausschluss auch für grob fahrlässiges Verhalten zum Vorteil der Stiftungsvorstände ist möglich.

Das Urteil ist für Stiftungen von großer Bedeutung. Viele haben große Nachfolgeprobleme bei anstehenden Vorstandsbesetzungen. Potenzielle Nachfolger sind zwar gerne bereit, sich ehrenamtlich einzubringen. Allerdings scheuen Stiftungsvorstände mögliche Haftungsrisiken. Diese sind angesichts der vielfältigen und komplexen Sachverhalte, z.B. die Einhaltung gemeinnützigkeitsrechtlicher Vorschriften, die „nebenher“ als Stiftungsvorstand zu erledigen sind, durchaus gegeben.

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Werkvertrag, Zeitarbeit & Co.: Koalitionsausschuss verständigt sich auf weitere Änderungen

RA/FAArbR Dr. Alexander Bissels, Partner, CMS Hasche Sigle, Köln

RA/FAArbR Dr. Alexander Bissels, Partner, CMS Hasche Sigle, Köln

Über die von Schwarz-Rot unternommenen „Anstrengungen“, das letzte im Koalitionsvertrag vorgesehene arbeitsrechtliche Großprojekt zur geplanten Re-Regulierung des Fremdpersonaleinsatzes, insb. also Zeitarbeit und Werk-/Dienstverträge, umzusetzen, wurde zuletzt sehr medienwirksam berichtet. Dazu wurde zunächst am 16.11.2015 ein Gesetzentwurf präsentiert, der nach einer deutlichen Kritik aus allen Lagern angepasst wurde. Die neue Fassung wurde sodann mit einigen Anpassungen am 17.02.2016 vorgelegt. Inhaltlich unverändert befasste sich der Koalitionsausschuss im April 2016 mit dem Gesetzesvorhaben. Am 10.05.2016 konnte schließlich ein politischer (wenn auch inhaltlich nicht zufriedenstellender) Durchbruch erzielt werden. » weiterlesen