Bekommt Deutschland ein vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren? Der Fahrplan der EU steht!

RA Daniel F. Fritz, hww hermann wienberg wilhelm, Frankfurt/M.

RA Daniel F. Fritz, hww hermann wienberg wilhelm, Frankfurt/M.

Die EU-Kommission hat kürzlich unter Führung des Generaldirektorats Justiz ihre Roadmap zur Schaffung eines vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens veröffentlicht (http://hbfm.link/351). In diesem auch als „Inception Impact Assessment“ bezeichneten Report beschreibt sie die Hintergründe, die sie zur Schaffung eines unionsweit einheitlichen vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens bewegten und welche Optionen hier zur Verfügung stehen.

Zudem hat sie am 23.03.2016 eine öffentliche Konsultation zu diesem Thema eröffnet, die den Beteiligten Gelegenheit gibt, ihre Ansichten zu den allgemeinen Grundsätzen und Standards zu äußern, die sicherstellen, dass die nationalen Insolvenzrechte mit Blick auf grenzüberschreitende Sachverhalte effizient funktionieren (http://hbfm.link/368).

Im Folgenden wird die Zielsetzung der EU-Kommission dargestellt und welche Eckpunkte ein geplanter Legislativvorschlag enthalten könnte.

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Mitbestimmung des Betriebsrats beim betrieblichen Eingliederungsmanagement – Grenzziehung des BAG

RA/FAArbR Bernd Weller, Partner bei HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK, Frankfurt/M.

RA/FAArbR Bernd Weller, Partner bei HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK, Frankfurt/M.

Mit der gestiegenen Bedeutung des Gesundheitsschutzes sowohl in der öffentlichen Diskussion als auch den Betrieben ist auch das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) stärker in den Fokus gerutscht. Nicht nur der sperrige Name, auch seine Verortung in § 84 SGB IX (ehemals im Schwerbehindertengesetz) haben das BEM lange Jahre ein Nischendasein führen lassen. » weiterlesen

Arbeitszeitkonten zur Vermeidung witterungsbedingter Kündigungen bei Arbeitnehmerüberlassung in das Maler- und Lackiererhandwerk

RAin Kira Falter, CMS Hasche Sigle und RAin Maren Hütwohl, Director HR Advisory, Legal & Contract Management, ManpowerGroup

RAin Kira Falter, CMS Hasche Sigle und Maren Hütwohl, ManpowerGroup

Das ArbG Düsseldorf hat sich kürzlich mit der Frage auseinander gesetzt, ob ein Personaldienstleister, der seine Mitarbeiter bei Unternehmen des Maler- und Lackiererhandwerks einsetzt, berechtigt ist ein Arbeitszeitkonto für diese Mitarbeiter zu führen, um den Ausspruch witterungsbedingter Kündigungen zu vermeiden. Dies hat das Gericht im Ergebnis bejaht und sich damit der Auffassung des BMAS und der Zollverwaltung entgegengestellt. » weiterlesen

Die Begriffe „Junior Consultant“ und „Berufseinsteiger“ indizieren keine Altersdiskriminierung

RA Dr. Thomas Gennert, McDermott Will & Emery Rechtsanwälte Steuerberater LLP, Düsseldorf

RA Dr. Thomas Gennert, McDermott Will & Emery Rechtsanwälte Steuerberater LLP, Düsseldorf

Erneut musste sich ein Landesarbeitsgericht mit der Frage beschäftigen, ob bestimmte Formulierungen in Stellenausschreibungen Indizien für eine Altersdiskriminierung von potentiellen Stellenbewerbern nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) darstellen.

Konkret ging es im Urteil des LAG Baden-Württemberg (Urteil vom 19.11.2015 – 6 Sa 68/14), dessen Entscheidungsgründe inzwischen veröffentlicht wurden, um die Begriffe „Junior Consultant“ und „Berufseinsteiger“. » weiterlesen

Ende des Widerrufsjokers bei Immobiliendarlehen naht

RA Dr. Roland Erne, Partner, Hoffmann Liebs Fritsch & Partner, Düsseldorf

RA Dr. Roland Erne, Partner, Hoffmann Liebs Fritsch & Partner, Düsseldorf

Der Bundesgerichtshof hat in zwei Urteilen vom 23. Februar 2016 (XI ZR 549/14 und XI ZR 101/15) klargestellt, dass die Widerrufsinformation in einem Vertrag zu einem Immobiliendarlehen lediglich klar und unmissverständlich sein muss. Fehlt eine drucktechnische Hervorhebung, berechtigt dies den Darlehensnehmer nicht zum Widerruf. Die Urteile sind ein weiteres Kapitel in der Geschichte um den Widerrufsjoker, die bald ein Ende finden soll: Das am 18. Februar 2016 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (BT-Drucks. 84/16) führt für die Ausübung des Widerrufsrechts eine Höchstfrist von 12 Monaten und 14 Tagen ein. Danach ist kein Widerruf mehr möglich, selbst wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Das Gesetz wird am 21. März 2016 in Kraft treten.

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Staat haftet nicht bei dauerhafter Arbeitnehmerüberlassung

RAin Kira Falter und RA/FAArbR Dr. Alexander Bissels, beide CMS Hasche Sigle, Köln

RAin Kira Falter und RA/FAArbR Dr. Alexander Bissels, beide CMS Hasche Sigle, Köln

Das LG Berlin hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland bei einer dauerhaften Arbeitnehmerüberlassung keinen Schadensersatz für die Differenz zwischen dem höheren Entgelt der Stammbeschäftigten und der den eingesetzten Zeitarbeitnehmern gewährten Vergütung zahlen muss. Mit Urteil vom 22.02.2016 wurde klargestellt, dass ein Verstoß gegen die Zeitarbeitsrichtlinie, der einen EU-rechtlichen Amtshaftungsanspruch auslösen könnte, zumindest nicht offenkundig ist. » weiterlesen

AÜG-Reform 2016/17 – Der Referentenentwurf ist da! *** mit Update vom 23.02.2016 ***

RA/FAArbR Dr. André Zimmermann LL.M., Partner, Orrick, Herrington & Sutcliffe LLP, Düsseldorf/München

RA/FAArbR Dr. André Zimmermann LL.M., Partner, Orrick, Herrington & Sutcliffe LLP, Düsseldorf/München

Nach langem Warten ist es nun soweit: Der Referentenentwurf zur AÜG-Reform ist da. Er ging gestern, 16. November 2015, in die „Frühkoordinierung“, die Vorabstimmung mit dem Bundeskanzleramt vor der Ressortabstimmung. Der Kabinettsbeschluss soll bis Ende des Jahres vorliegen. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Was kommt auf Zeitarbeits- und Einsatzunternehmen zu? » weiterlesen

Surfen statt arbeiten – das geht nicht nur am Strand!

RAin/FAinArbR Constanze Grosch, BMH Bräutigam, Berlin

RAin/FAinArbR Constanze Grosch, BMH Bräutigam, Berlin

Das Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 14.01.2016 (5 Sa 657/15 – Vorinstanz: Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 21.01.2015 – 37 Ca 4257/15) hat in der Presse eine überraschend große Resonanz gefunden. Im Mittelpunkt der Berichterstattung stand dabei, dass der Arbeitgeber den Browserverlauf des gekündigten Arbeitnehmers ohne dessen Zustimmung ausgewertet hatte. » weiterlesen

Sieg für den Profifußball – nach Verlängerung

RAin/FAinArbR Dr. Sandra Urban-Crell, Partnerin, McDermott Will & Emery, Düsseldorf

RAin/FAinArbR Dr. Sandra Urban-Crell, Partnerin, McDermott Will & Emery, Düsseldorf

Der Fußball ist immer noch der Deutschen liebstes Kind. In keiner anderen Sportart wurde eine arbeitsgerichtliche Entscheidung selbst von der breiten Öffentlichkeit je mit so viel Spannung erwartet wie jetzt im Fall des ehemaligen Mainzer Bundeligatorhüters Heinz Müller. Auch bei den Bundesligavereinen und Verbänden hätte die Anspannung vor dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz am 17.02.2016 (Az. 4 Sa 202/15, siehe die Pressemitteilung) kaum größer sein können – auch wenn dies im Vorfeld kaum einer zugeben wollte. Schließlich ging es um nicht mehr und nicht weniger als das eherne Prinzip, Lizenzspielerverträge mit Profifußballern auch länger als zwei Jahre zu befristen. Das Arbeitsgericht Mainz (Urteil vom 19.03.2015 – 3 Ca 1197/14, vgl. hierzu auch den Blogbeitrag von Falter / Meyer-Michaelis) brachte den Ball ins Rollen als es der Entfristungsklage von Herrn Müller gegen den 1. FSV Mainz 05 im vergangenen Frühjahr stattgab. Nun hat das LAG Mainz die Verhältnisse wieder zu Recht gerückt und auf die Berufung des Vereins die Entfristungsklage abgewiesen. » weiterlesen

Mindestgröße für Piloten – Lufthansa zahlt

RAin/FAinArbR Constanze Grosch, BMH Bräutigam, Berlin

RAin/FAinArbR Constanze Grosch, BMH Bräutigam, Berlin

Viele haben gespannt auf das BAG-Urteil in Sachen AGG-Klage einer abgewiesenen Bewerberin für eine Pilotenausbildung bei der Lufthansa gewartet. Nun hat die Klägerin die Klage am 18.2.2016 gegenüber der Lufthansa Flight Training (einer Tochtergesellschaft) zurückgenommen (Geschäftszeichen des BAG: 8 AZR 770/14) und sich mit der Lufthansa selbst am 18.2.2016 auf die Zahlung eines Betrags von 14.175 € geeinigt (Geschäftszeichen des BAG: 8 AZR 638/14). » weiterlesen