Ist die Frage nach Gewerkschaftsmitgliedschaft zulässig?

RA Bernd Weller, FAArbR und Partner, HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK Frankfurt/Main

RA/FAArbR Bernd Weller, Partner, HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK, Frankfurt/Main

Seit es Gewerkschaften gibt, möchten Arbeitgeber wissen, welche ihrer Arbeitnehmer Mitglied einer Gewerkschaft sind. Nicht zuletzt zum Schutze der Gewerkschaftsmitglieder vor Repressalien (unberechtigten Kündigungen etc.) schützt das deutsche Arbeitsrecht seit mehr als 100 Jahren die Anonymität von Gewerkschaftsmitgliedern. Gleichwohl wird sowohl in der Tagespresse als auch im arbeitsrechtlichen Schrifttum immer wieder darüber diskutiert, ob und unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber vielleicht doch dazu berechtigt sein könnte, die Gewerkschaftsmitgliedschaft seiner Arbeitnehmer zu erfragen. » weiterlesen

Neuer Vertrauensschutz für Syndikusanwälte

RA Dr. Jochen Leßmann, Partner, SCHWEIBERT LESSMANN, Frankfurt/Main

RA/FAArbR Dr. Jochen Leßmann, Schweibert Leßmann & Partner, Frankfurt/M.

Für angestellte Rechtsanwälte bei nichtanwaltlichen Arbeitgebern („Syndikusanwälte“) hat das Bundessozialgericht (BSG) durch Urteile vom 03.04.2014 (DB0651517) die Türe zur Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht im Prinzip geschlossen. Außerdem hatte das BSG am 31.10.2012 (DB 2013 S. 1119) schon geurteilt, dass Befreiungen nicht „personen- oder tätigkeitsbezogen“, sondern nur für die jeweilige Beschäftigung gelten. Die Kombination beider Entscheidungen führte dazu, dass viele Syndikusanwälte schon seit langem nicht mehr ordnungsgemäß von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit waren und auch keine Befreiung mehr erreichen würden. Was mit den Versicherungszeiten in der Vergangenheit geschehen würde, war für Syndikusanwälte und deren Arbeitgeber ungewiss. » weiterlesen

Die Geschlechterquote und die Europäische Aktiengesellschaft

Der am 11.12.2014 vom Kabinett beschlossene Regierungsentwurf eines „Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen“ sieht vor, dass auch bei bestimmten Europäischen Aktiengesellschaften (SE) eine Geschlechter-Zwangsquote im Aufsichts- bzw. Verwaltungsrat eingeführt wird. Der Referentenentwurf vom September 2014 hatte noch eine mehr oder weniger freiwillige „Soll“-Bestimmung vorgesehen. Geplant ist, einen § 17 Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz wie folgt einzufügen: „Besteht bei einer börsennotierten SE das Aufsichtsorgan aus derselben Zahl von Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern, müssen in dem Aufsichtsorgan Frauen und Männer jeweils mit einem Anteil von mindestens 30 Prozent vertreten sein.“ Diese Regelung wird sieben börsennotierte Unternehmen betreffen, die als SE verfasst sind und eine paritätische Mitbestimmung kennen: Allianz SE, MAN SE, BASF SE, Porsche Holding SE, Bilfinger SE, SGL CARBON SE und E.ON SE.

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Arbeitnehmerüberlassung: Das Ende der „Fallschirmlösung“?

RA/FAArbR Dr. André Zimmermann LL.M., Counsel, King & Wood Mallesons LLP, Frankfurt a.M.

RA/FAArbR Dr. André Zimmermann LL.M., Counsel, King & Wood Mallesons LLP, Frankfurt a.M.

Es entsprach bislang der Praxis, im Grenzbereich zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag vorsorglich eine Überlassungserlaubnis zu beantragen, um die gravierenden Folgen illegaler Arbeitnehmerüberlassung abzuwenden – vor allem die Fiktion eines Arbeitsverhältnisses mit dem Einsatzunternehmen nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG. Das war kostengünstig, ging schnell und schaffte Rechtssicherheit für den Fall, dass der Werkvertrag in der Praxis nicht so gelebt wurde, wie er geschrieben war – etwa weil es zu personenbezogenen Weisungen des Einsatzunternehmens gegenüber dem Mitarbeiter der Fremdfirma kam. Selbst wenn Arbeitnehmerüberlassung und damit ein Scheinwerkvertrag vorlag, kam es wegen der Überlassungserlaubnis nicht zur Fiktion eines Arbeitsverhältnisses. » weiterlesen

Flexibilität bei Sonderzahlungen – was geht noch bei Stichtagsklauseln?

RA Nicolas Roggel, Partner, K&L Gates, Berlin

RA Nicolas Roggel, Partner, K&L Gates, Berlin

Stichtagsklauseln waren bisher probates und vielgenutztes Mittel der Arbeitgeber, um Sonderzahlungen an Arbeitnehmer vom Fortbestand des Arbeitsverhältnisses abhängig zu machen. Typische Anwendungsfälle sind vom Unternehmenserfolg abhängige Jahressonderzahlungen, Weihnachtsgratifikationen und Urlaubsgelder. Stichtagsklauseln sollen bewirken, dass Arbeitnehmer keine Sonderzahlung erhalten, wenn sich ihr Arbeitsverhältnis in einem gekündigten Zustand befindet oder sie früher als angestrebt aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden. Trotz der zuletzt wiederholten Behandlung durch das BAG ist nach wie vor weitestgehend offen, wann Stichtagsklauseln vereinbart werden können. Gestaltungsmöglichkeiten ergeben sich möglicherweise für sogenannte Bad-Leaver-Fälle und für Sonderzahlungen, die an bis zu bestimmten Zeitpunkten eintretende Unternehmenserfolge anknüpfen. » weiterlesen

Investor-Staat-Schiedsgerichte: Vorlagerecht zu BGH und EuGH einführen!

Das Transatlantische Freihandelsabkommen TTIP ist seit Monaten in der Diskussion. Im Mittelpunkt der Kritik stehen dabei die geplanten „Investor-Staat-Schiedsverfahren“, in denen Streitigkeiten zwischen Unternehmen und europäischen Staaten bzw. den USA vor privaten, nicht-staatlichen Gerichten beigelegt werden sollen. In scharfer Form wird dabei etwa behauptet, sie würden eine Aufgabe des Rechtsstaatsprinzips bedeuten. Dies ist angesichts der Tatsache, dass sich in ihrer Entscheidung freie Parteien, in diesem Fall auch Staaten, auf diese Verfahren geeinigt haben bzw. einigen können, ein zwar plakativer, rechtlich aber nicht haltbarer Vorwurf. » weiterlesen

Die Frauenquote kommt!

RAin/FAinArbR Dr. Anja Lingscheid, Of Counsel, Norton Rose Fullbright, Frankfurt

RAin/FAinArbR Dr. Anja Lingscheid, Of Counsel, Norton Rose Fullbright, Frankfurt

Das Kabinett wird am 11.12.2014 den Gesetzentwurf für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst verabschieden. Mit diesem Gesetz soll erstmals eine verpflichtende Frauenquote für Aufsichtsräte eingeführt werden – ein Paradigmenwechsel in der deutschen Gleichstellungspolitik.

Der Entwurf sieht eine Mindestquote von 30 Prozent Frauen (und 30 Prozent Männern) für Aufsichtsräte in Unternehmen vor, die börsennotiert sind und der paritätischen Mitbestimmung nach MitbestG, MontanMitbestG oder MitbestErgG unterliegen. Europäische Gesellschaften sind auch betroffen, sofern sie nach dem SE-Beteiligungsgesetz mitbestimmt sind. » weiterlesen

Betriebsratskosten: Wann muss der Arbeitgeber einen Betriebsratsanwalt zahlen?

RA Bernd Weller, FAArbR und Partner, HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK Frankfurt/Main

RA Bernd Weller, FAArbR und Partner, HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK Frankfurt/Main

Immer wieder kommt es zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber zum Streit darüber, ob und zu welchen Konditionen der Betriebsrat einen Rechtsanwalt zur Unterstützung seiner Arbeit hinzuziehen kann. Einerseits sieht § 40 BetrVG die Pflicht des Arbeitgebers vor, die erforderlichen Kosten der Betriebsratstätigkeit zu tragen. Andererseits sieht § 80 Abs. 3 BetrVG nur unter folgenden Gesichtspunkten das Recht zur Hinzuziehung eines Sachverständigen vor.

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Ist ein Dauereinsatz von Leiharbeitnehmern verboten?

RA/FAArbR Dr. André Zimmermann LL.M., Counsel, King & Wood Mallesons LLP, Frankfurt a.M.

RA/FAArbR Dr. André Zimmermann LL.M., Counsel, King & Wood Mallesons LLP, Frankfurt a.M.

Der zuständige Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat sich am 20. November 2014 im Rahmen eines finnischen Vorlageverfahrens zu grundlegenden Fragen der Auslegung der Leiharbeitsrichtlinie 2008/104/EG geäußert, die für das deutsche Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) von großer Bedeutung sind (Rs. C-533/13).

Vorlage des finnischen Arbeitsgerichts

Die Gewerkschaft der Transportarbeiter klagt gegen ein Transportunternehmen und einen Arbeitgeberverband wegen Verletzung von Tarifverträgen. Es geht um Regelungen über den Einsatz von Leiharbeitnehmern: » weiterlesen

BAG: Befriedigend ist gut genug – Note 3 weiterhin Durchschnitt im Arbeitszeugnis

RA Maximilian Baur, McDermott Will & Emery Rechtsanwälte Steuerberater LLP, München

RA Maximilian Baur, McDermott Will & Emery Rechtsanwälte Steuerberater LLP, München

Das Arbeitszeugnis ist eine spezifisch deutsche Eigenheit. International, gerade im angelsächsischen Raum, ist es weitgehend unbekannt – dort sind reine Tätigkeitsbeschreibungen und gegebenenfalls Referenzschreiben üblich. Sofern man eine Top-Universität besucht hat, werden umfangreiche schriftliche Bewerbungsunterlagen regelmäßig nicht verlangt. Wird im Rahmen einer Bewerbung außerhalb Deutschlands ein Arbeitszeugnis übermittelt, ruft die darin enthaltene detaillierte Bewertung von Verhalten und Leistung oftmals Verwunderung hervor. Gleiches dürfte für einzelne Entscheidungen gelten, die deutsche Arbeitsgerichte in der Vergangenheit zu Arbeitszeugnissen zu fällen hatten. » weiterlesen