EuGH exportiert die deutsche Mitbestimmung in das Ausland

Prof. Dr. Gerrit Forst LL.M. (Cambridge) ist Rechtsanwalt und Partner bei KÜMMERLEIN Rechtsanwälte & Notare in Essen. Einer seiner Beratungsschwerpunkte ist die Mitbestimmung in der Europäischen Aktiengesellschaft.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sein mit Spannung erwartetes Urteil (Aktenzeichen C-677/20) in der Rechtssache SAP gefällt. Damit stellt er die Weichen für die Mitbestimmung in Europäischen Aktiengesellschaften (SE) neu. Die Entscheidung weist dabei weit über den Einzelfall hinaus und wird voraussichtlich auch auf europäischer Ebene zu neuen Debatten über die Mitbestimmung führen. Mit dem Judiz aus Luxemburg findet der jahrelange Rechtsstreit zwischen dem Unternehmen und den Gewerkschaften IG Metall und ver.di über die Besetzung des Aufsichtsrats der Walldorfer Softwareschmiede ein vorläufiges Ende. » weiterlesen

Showdown in Luxemburg: Der Europäischen Gerichtshof könnte die Mitbestimmung in der SE neu regeln

PD Dr. Gerrit Forst LL.M. (Cambridge) ist Rechtsanwalt und Partner bei KÜMMERLEIN Rechtsanwälte & Notare in Essen. Einer seiner Beratungsschwerpunkte ist die Mitbestimmung in der Europäischen Aktiengesellschaft.

Bei dem Europäischen Gerichtshof ist ein Rechtsstreit anhängig, in dem sich die Gewerkschaften IG Metall und ver.di mit der SAP SE über die Besetzung des Aufsichtsrats streiten (Aktenzeichen C-677/20). Für die Rechtsform der SE kann das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu einem Wendepunkt werden. » weiterlesen

Unternehmerische Mitbestimmung quo vadis? Die Auswirkungen der Reformpläne der Koalition auf den deutschen Mittelstand

RA Dr. Oliver Schmitt / RA Dr. Christoph Kurzböck, Rödl & Partner

Seit Ende November 2021 ist der Koalitionsvertrag der nun regierenden Ampelkoalition veröffentlicht. Damit entsteht nun auch ein Bild über die Vorhaben der Legislative in den nächsten vier Jahren. SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben sich für die Legislaturperiode 2021 bis 2025 über knapp 180 Seiten hinweg eine Vielzahl an Zielen gesetzt. Auch die Unternehmensmitbestimmung findet im Koalitionsvertrag ihre ausdrückliche Erwähnung. Die Ampelkoalition setzt sich in diesem Zusammenhang insbesondere zum Ziel, die „missbräuchliche Umgehung geltenden Mitbestimmungsrechts“ zu verhindern. » weiterlesen

Die Geschlechterquote und die Europäische Aktiengesellschaft

Der am 11.12.2014 vom Kabinett beschlossene Regierungsentwurf eines „Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen“ sieht vor, dass auch bei bestimmten Europäischen Aktiengesellschaften (SE) eine Geschlechter-Zwangsquote im Aufsichts- bzw. Verwaltungsrat eingeführt wird. Der Referentenentwurf vom September 2014 hatte noch eine mehr oder weniger freiwillige „Soll“-Bestimmung vorgesehen. Geplant ist, einen § 17 Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz wie folgt einzufügen: „Besteht bei einer börsennotierten SE das Aufsichtsorgan aus derselben Zahl von Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern, müssen in dem Aufsichtsorgan Frauen und Männer jeweils mit einem Anteil von mindestens 30 Prozent vertreten sein.“ Diese Regelung wird sieben börsennotierte Unternehmen betreffen, die als SE verfasst sind und eine paritätische Mitbestimmung kennen: Allianz SE, MAN SE, BASF SE, Porsche Holding SE, Bilfinger SE, SGL CARBON SE und E.ON SE.

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