Air Berlin hat Piloten und Kabinenpersonal alsbald nach Insolvenzeröffnung betriebsbedingt gekündigt. Das Bundesarbeitsgericht hat diese Kündigungen in mehreren Entscheidungen für unwirksam erklärt, weil die nach § 17 KSchG notwendigen Massenentlassungsanzeigen bei der falschen Agentur für Arbeit erstattet worden sind (zuletzt BAG vom 14.05.2020 – 6 AZR 235/19, PM Nr. 15/20). » weiterlesen