Gekündigte Air Berlin-Beschäftigte sind vorrangige Massegläubiger

Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Löwisch, Leiter der Forschungsstelle für Hochschularbeitsrecht an der Universität Freiburg und Rechtsanwalt in Lahr

Air Berlin hat Piloten und Kabinenpersonal alsbald nach Insolvenzeröffnung betriebsbedingt gekündigt. Das Bundesarbeitsgericht hat diese Kündigungen in mehreren Entscheidungen für unwirksam erklärt, weil die nach § 17 KSchG notwendigen Massenentlassungsanzeigen bei der falschen Agentur für Arbeit erstattet worden sind (zuletzt BAG vom 14.05.2020 – 6 AZR 235/19, PM Nr. 15/20). » weiterlesen