„Gute Arbeit. Faire Bezahlung.“ Mit diesen plakativen Schlagworten hat die Politik als Gegenleistung für geleistete Arbeit den gesetzlichen Mindestlohn (derzeit: 8,50 € / ab 01.01.2017: 8,84 €) eingeführt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 29.06.2016 (5 AZR 716/15) nun nach dem Motto „Zeit ist Geld!“ entschieden, dass dieser Mindestlohn auch für Zeiten zu zahlen ist, in denen der Arbeitnehmer gerade nicht arbeitet, sondern sich lediglich zur Arbeit bereithält. » weiterlesen
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Änderungskündigung zur Streichung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld aufgrund des höheren Stundenlohnes nach dem Mindestlohngesetz unwirksam
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn angerechnet werden können und eine Änderungskündigung zur Streichung dieser Leistungen wegen des höheren Stundenlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) unwirksam ist (u. a. Urteil vom 11.08.2015 – AZ. 19 Sa 819/15). Eine Leistungszulage hielt das Gericht dagegen für anrechenbar. » weiterlesen