Nachdem viele Aspekte und Regelungen bereits vor Einführung des seit dem 01.01.2015 geltenden Mindestlohngesetzes (MiLoG) teils heftig und kontrovers diskutiert wurden, steht seit einigen Tage eine andere Frage im Fokus: Ist das MiLoG auch anzuwenden, wenn bei ausländischen Transportunternehmen beschäftigte Arbeitnehmer, die nicht in Deutschland leben, sich aber einige Stunden in Deutschland aufhalten, z.B. weil sie nur (zufällig) durch Deutschland hindurch fahren, um eine Lieferung in einem anderen Land zuzustellen oder abzuholen? Müssen diesen ausländischen Fahrern also die Stunden (Minuten?) in Deutschland mit 8,50 € brutto je Zeitstunde vergütet werden, obwohl ihre nationalen Mindestlohnvorschriften und Arbeitsverträge u.U. deutlich niedrigere Löhne vorsehen? » weiterlesen