Post-Streik: Beamte dürfen auf freiwilliger Basis auf bestreikten Arbeitsplätzen eingesetzt werden

RAin Kira Falter / RAin Dr. Isabel Meyer-Michaelis, LL.M. oec., beide CMS Hasche Sigle, Köln

RAin Kira Falter / RAin Dr. Isabel Meyer-Michaelis, LL.M. oec., beide CMS Hasche Sigle, Köln

Das Arbeitsgericht Bonn hatte in einem von ver.di angestrengtem einstweiligen Verfügungsverfahren darüber zu entscheiden, ob die Deutsche Post während des aktuellen Streiks Beamte einsetzen darf (vgl. ArbG Bonn vom 26.05.2015 – 3 Ga 18/15, siehe PM des Gerichts). Das Gericht hat dies unter der Prämisse für zulässig erachtet, dass der Einsatz der Beamten nicht „zwangsweise“ erfolgt. » weiterlesen

Der Einsatz von Streikbrechern in der Daseinsvorsorge

Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Löwisch, Leiter der Forschungsstelle für Hochschularbeitsrecht an der Universität Freiburg und Rechtsanwalt in Lahr

Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Löwisch, Leiter der Forschungsstelle für Hochschularbeitsrecht an der Universität Freiburg und Rechtsanwalt in Lahr

Streiks der Daseinsvorsorge mit Aussperrungen zu begegnen, verbietet sich. Bevölkerung und Wirtschaft würden dadurch nur noch mehr beeinträchtigt. Die Arbeitgeber mühen sich deshalb, die öffentlichen Dienste auf anderen Wegen aufrechtzuerhalten. Dabei steht der Einsatz von Streikbrechern im Mittelpunkt. Hierzu soll im Folgenden ein kurzer Überblick gegeben werden. » weiterlesen

Tarifpluralität – Streiks ohne Ende?

Die von Wissenschaft und Praxis seit langem erwartete Aufgabe des Grundsatzes „Ein Betrieb, ein Tarifvertrag“ ist im Juli 2010 quasi nach Ansage erfolgt, nachdem sich die Richter des zuständigen 4. Senats des BAG zuvor schon mehrfach kritisch gegenüber der sog. Tarifeinheit geäußert hatten. Obwohl die Entscheidung somit keine Überraschung war, sieht sich die Praxis aktuell nur unzureichend auf die neuen Herausforderungen vorbereitet. Der Grund für die verbreitete Unsicherheit liegt in der Vielfalt der durch Sonderinteressen geprägten Reformvorschläge, ein Konsens ist nicht einmal annäherungsweise erkennbar. Von namhaften Arbeitsrechtlern, wie der Präsidentin des BAG Ingrid Schmidt, wird ebenso wie vom Sachverständigenrat ein aktueller Regelungsbedarf in Zweifel gezogen. Die Bundeskanzlerin hat sich auf dem Arbeitgebertag im November 2010 dagegen nicht nur zur Regelungsnotwendigkeit bekannt, sondern sogar versprochen bis Ende Januar 2011 eine Antwort zu geben. Diese Frist läuft nun ab. Wie wird die Regelung aussehen?

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