Urlaubsgewährung und fristlose Kündigung gehen ab jetzt getrennte Wege

Saskia Krusche, Rechtsanwältin, LIEB.Rechtsanwälte, Nürnberg

RAin Saskia Krusche, LIEB.Rechtsanwälte, Nürnberg

Mit Urteil vom 10.02.2015 (9 AZR 455/13) entschied das BAG – zur allgemeinen Verwunderung – dass ein Arbeitnehmer auch dann seine Urlaubsansprüche behält, wenn der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung kombiniert mit einer hilfsweise ordentlichen Kündigung unter Anrechnung auf den Urlaub ausspricht, und sich am Ende herausstellt, dass die fristlose Kündigung unwirksam war. » weiterlesen

Leiharbeitsrichtlinie: Zulässigkeit der dauerhaften Arbeitnehmerüberlassung weiter ungeklärt

RA/FAArbR Dr. André Zimmermann LL.M., Counsel, King & Wood Mallesons LLP, Frankfurt a.M.

RA/FAArbR Dr. André Zimmermann LL.M., Counsel, King & Wood Mallesons LLP, Frankfurt a.M.

Im Rahmen eines finnischen Vorlageverfahrens hatte der EuGH jetzt erstmals Gelegenheit zur Auslegung der Leiharbeitsrichtlinie 2008/104/EG (Urteil vom 17. März 2015, Rechtssache C-533/13). Nicht wenige Arbeitsrechtler, möglicherweise auch die Politik hatten auf Antworten auf grundlegende Fragen gehofft, vor allem zur Vereinbarkeit des dauerhaften  Einsatzes von Leiharbeitnehmern mit der Richtlinie. Diese Hoffnung wurde enttäuscht: Ob dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung gegen die Leiharbeitsrichtlinie verstößt, lässt das Gericht in seinem Urteil offen. » weiterlesen

Das Pfändungsdilemma bei Schichtarbeitern

RAin/FAinArbR Dr. Gudrun Germakowski, Partnerin, McDermott Will & Emery Rechtsanwälte Steuerberater LLP, Düsseldorf

RAin/FAinArbR Dr. Gudrun Germakowski, Partnerin, McDermott Will & Emery Rechtsanwälte Steuerberater LLP, Düsseldorf

Nicht nur für die betroffenen Arbeitnehmer, häufig auch für den Arbeitgeber sind Gehaltsabtretungen und -pfändungen ein Graus. Wie viel von was gepfändet ist, muss er individuell prüfen und überprüfen, denn zahlt der Arbeitgeber an den falschen Gläubiger, tritt keine Befreiungswirkung ein. Gleiches gilt für den Fall einer dem Arbeitgeber bekannten Abtretung von Gehaltsansprüchen, denn ist eine Forderung unpfändbar, wird sie von der Abtretungserklärung nicht erfasst (§ 400 BGB). Dem Arbeitgeber droht eine doppelte Inanspruchnahme aus den Vergütungsansprüchen. » weiterlesen

BAG setzt für Verdachtskündigungen neue Maßstäbe

RAin Kira Falter und RA/FAArbR Dr. Alexander Bissels, beide CMS Hasche Sigle, Köln

RAin Kira Falter und RA/FAArbR Dr. Alexander Bissels, beide CMS Hasche Sigle, Köln

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich am 12.02.2015 (6 AZR 845/13) mit den grundlegenden Anforderungen an eine Verdachtskündigung auseinandersetzen müssen (Pressemitteilung Nr. 6/15 vom 12.02.2015). Zwar ging es im Kern um die Frage, ob eine solche auch im Rahmen eines Berufsausbildungsverhältnisses möglich ist. Jedoch hat das BAG am Rande eine deutliche, arbeitgeberfreundliche Position im Zusammenhang mit der Vorbereitung einer Anhörung eingenommen, die auch für Verdachtskündigungen im „normalen“ Arbeitsverhältnis interessant ist. » weiterlesen

Neue Betriebssicherheitsverordnung: Überblick zu den wichtigsten Änderungen

RA/FAArbR Dr. Alexander Bartz, Partner, KLIEMT & VOLLSTÄDT, Düsseldorf

RA/FAArbR Dr. Alexander Bartz, Partner, KLIEMT & VOLLSTÄDT, Düsseldorf

Zum 01.06.2015 tritt die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Kraft. Sie regelt wie bereits ihre Vorgängerverordnung die Benutzung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftiger Anlagen. Die verordnungsgebende Bundesregierung, die sich zuletzt schon wegen der geplanten Änderungen der Arbeitsstättenverordnung erhebliche Kritik aus dem Arbeitgeberlager gefallen lassen musste, verfolgt mit der Novellierung hehre Ziele: Neben einer grundsätzlichen Aktualisierung und einer Anpassung an neue europäische Vorgaben soll die BetrSichV für die Anwender zukünftig besser verständlich und einfacher umsetzbar sein. Ist dies gelungen? » weiterlesen

Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung: Das Ende der „Fallschirmlösung“ – oder auch nicht?!

RA/FAArbR Dr. Alexander Bissels, Partner, CMS Hasche Sigle, Köln

RA/FAArbR Dr. Alexander Bissels, Partner, CMS Hasche Sigle, Köln

Das LAG Baden-Württemberg sorgt für immer mehr Unruhe, was die sog. „Fallschirmlösung“ angeht: Fingiertes Arbeitsverhältnis trotz Verleiherlaubnis (so die 4. Kammer im Urteil vom 03.12.2014 – 4 Sa 41/14) und dann doch wieder nicht (3. Kammer im Urteil vom 18.12.2014 – 3 Sa 33/14).

Bislang konnten sich Dienstleister darauf verlassen, dass sie die regulativen Wirkungen des AÜG, insbesondere die Fiktion eines Arbeitsverhältnisses gem. § 10 Abs. 1 AÜG, vermeiden können, wenn sie mit einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis „im Gepäck“ Werk-/Dienstverträge mit ihren Kunden abschließen » weiterlesen

Ist die Frage nach Gewerkschaftsmitgliedschaft zulässig?

RA Bernd Weller, FAArbR und Partner, HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK Frankfurt/Main

RA/FAArbR Bernd Weller, Partner, HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK, Frankfurt/Main

Seit es Gewerkschaften gibt, möchten Arbeitgeber wissen, welche ihrer Arbeitnehmer Mitglied einer Gewerkschaft sind. Nicht zuletzt zum Schutze der Gewerkschaftsmitglieder vor Repressalien (unberechtigten Kündigungen etc.) schützt das deutsche Arbeitsrecht seit mehr als 100 Jahren die Anonymität von Gewerkschaftsmitgliedern. Gleichwohl wird sowohl in der Tagespresse als auch im arbeitsrechtlichen Schrifttum immer wieder darüber diskutiert, ob und unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber vielleicht doch dazu berechtigt sein könnte, die Gewerkschaftsmitgliedschaft seiner Arbeitnehmer zu erfragen. » weiterlesen

Arbeitnehmerüberlassung: Das Ende der „Fallschirmlösung“?

RA/FAArbR Dr. André Zimmermann LL.M., Counsel, King & Wood Mallesons LLP, Frankfurt a.M.

RA/FAArbR Dr. André Zimmermann LL.M., Counsel, King & Wood Mallesons LLP, Frankfurt a.M.

Es entsprach bislang der Praxis, im Grenzbereich zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag vorsorglich eine Überlassungserlaubnis zu beantragen, um die gravierenden Folgen illegaler Arbeitnehmerüberlassung abzuwenden – vor allem die Fiktion eines Arbeitsverhältnisses mit dem Einsatzunternehmen nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG. Das war kostengünstig, ging schnell und schaffte Rechtssicherheit für den Fall, dass der Werkvertrag in der Praxis nicht so gelebt wurde, wie er geschrieben war – etwa weil es zu personenbezogenen Weisungen des Einsatzunternehmens gegenüber dem Mitarbeiter der Fremdfirma kam. Selbst wenn Arbeitnehmerüberlassung und damit ein Scheinwerkvertrag vorlag, kam es wegen der Überlassungserlaubnis nicht zur Fiktion eines Arbeitsverhältnisses. » weiterlesen

Flexibilität bei Sonderzahlungen – was geht noch bei Stichtagsklauseln?

RA Nicolas Roggel, Partner, K&L Gates, Berlin

RA Nicolas Roggel, Partner, K&L Gates, Berlin

Stichtagsklauseln waren bisher probates und vielgenutztes Mittel der Arbeitgeber, um Sonderzahlungen an Arbeitnehmer vom Fortbestand des Arbeitsverhältnisses abhängig zu machen. Typische Anwendungsfälle sind vom Unternehmenserfolg abhängige Jahressonderzahlungen, Weihnachtsgratifikationen und Urlaubsgelder. Stichtagsklauseln sollen bewirken, dass Arbeitnehmer keine Sonderzahlung erhalten, wenn sich ihr Arbeitsverhältnis in einem gekündigten Zustand befindet oder sie früher als angestrebt aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden. Trotz der zuletzt wiederholten Behandlung durch das BAG ist nach wie vor weitestgehend offen, wann Stichtagsklauseln vereinbart werden können. Gestaltungsmöglichkeiten ergeben sich möglicherweise für sogenannte Bad-Leaver-Fälle und für Sonderzahlungen, die an bis zu bestimmten Zeitpunkten eintretende Unternehmenserfolge anknüpfen. » weiterlesen

Die Frauenquote kommt!

RAin/FAinArbR Dr. Anja Lingscheid, Of Counsel, Norton Rose Fullbright, Frankfurt

RAin/FAinArbR Dr. Anja Lingscheid, Of Counsel, Norton Rose Fullbright, Frankfurt

Das Kabinett wird am 11.12.2014 den Gesetzentwurf für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst verabschieden. Mit diesem Gesetz soll erstmals eine verpflichtende Frauenquote für Aufsichtsräte eingeführt werden – ein Paradigmenwechsel in der deutschen Gleichstellungspolitik.

Der Entwurf sieht eine Mindestquote von 30 Prozent Frauen (und 30 Prozent Männern) für Aufsichtsräte in Unternehmen vor, die börsennotiert sind und der paritätischen Mitbestimmung nach MitbestG, MontanMitbestG oder MitbestErgG unterliegen. Europäische Gesellschaften sind auch betroffen, sofern sie nach dem SE-Beteiligungsgesetz mitbestimmt sind. » weiterlesen