Seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes (MiLoG) am 01.01.2015 stellt sich die Frage, ob Ausschlussklauseln in Arbeitsverträgen Ansprüche auf den Mindestlohn ausdrücklich ausnehmen müssen. Das hat das BAG jetzt doch überraschend deutlich bejaht (Urteil vom 18.09.2018 – 9 AZR 162/18, bislang nur als Pressemitteilung) und die im Arbeitsvertrag enthaltene Verfallklausel, die eine solche Einschränkung nicht enthielt, für insgesamt unwirksam gehalten. Unternehmen müssen jetzt ihre Standardarbeitsverträge prüfen, wenn sie künftig auf einen rechtssicheren Verfall von Ansprüchen vertrauen wollen. » weiterlesen