Post-Streik: Beamte dürfen auf freiwilliger Basis auf bestreikten Arbeitsplätzen eingesetzt werden

RAin Kira Falter / RAin Dr. Isabel Meyer-Michaelis, LL.M. oec., beide CMS Hasche Sigle, Köln

RAin Kira Falter / RAin Dr. Isabel Meyer-Michaelis, LL.M. oec., beide CMS Hasche Sigle, Köln

Das Arbeitsgericht Bonn hatte in einem von ver.di angestrengtem einstweiligen Verfügungsverfahren darüber zu entscheiden, ob die Deutsche Post während des aktuellen Streiks Beamte einsetzen darf (vgl. ArbG Bonn vom 26.05.2015 – 3 Ga 18/15, siehe PM des Gerichts). Das Gericht hat dies unter der Prämisse für zulässig erachtet, dass der Einsatz der Beamten nicht „zwangsweise“ erfolgt. » weiterlesen