Quotierung sachgrundloser Befristungen: Praxisferner Entwurf des Bundesarbeitsministeriums

Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Löwisch, Leiter der Forschungsstelle für Hochschularbeitsrecht an der Universität Freiburg und Rechtsanwalt in Lahr

In ihrem Koalitionsvertrag für die zu Ende gehende 19. Legislaturperiode haben CDU/CSU und SPD auch eine Quote sachgrundloser Befristungen vereinbart: Arbeitgeber mit mehr als 75 Beschäftigten sollen nur noch maximal 2,5 Prozent der Belegschaft sachgrundlos befristen dürfen. Mit Bearbeitungsstand vom 14.04.02021 hat das Bundesarbeitsministerium den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des allgemeinen Befristungsrechts vorgelegt. Die darin enthaltene Neuregelung der sachgrundlosen Befristung normiert auch die Quote: » weiterlesen

Wie lang ist „sehr lang“? – Das BAG und die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen bei Vorbeschäftigung

Dr. Kerstin Neighbour, Partnerin, Hogan Lovells, Frankfurt/M.

Zeit ist relativ, und auch über die Frage, wann ein Ereignis schon „sehr lang“ zurückliegt, lässt sich trefflich philosophieren. Nach drei Entscheidungen des BAG aus diesem Jahr wissen wir zumindest so viel: Soweit es um eine Vorbeschäftigung im Sinne des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG geht, sind acht Jahre und neun Monate kein sehr langer Zeitraum, 22 Jahre dagegen schon. » weiterlesen

Beschäftigung von Arbeitnehmern über die Regelaltersgrenze hinaus

RA/FAArbR Dr. Markus Diepold, Partner bei Dentons Europe LLP

Mit der Entscheidung vom 19.12.2018 hat das Bundesarbeitsgericht eine angesichts des Fachkräftemangels, des demographischen Wandels und der drohenden Altersarmut für viele Unternehmen und Arbeitnehmer wichtige Entscheidung getroffen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass ein ursprünglich nur bis zur Regelaltersgrenze vereinbartes Arbeitsverhältnis über die Regelaltersgrenze hinaus befristet fortgesetzt werden kann. » weiterlesen

Sachgrundlose Befristung trotz Vorbeschäftigung – BVerfG kippt 3-Jahre-Rechtsprechung des BAG

Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Löwisch, Leiter der Forschungsstelle für Hochschularbeitsrecht an der Universität Freiburg und Rechtsanwalt in Lahr

Nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ist eine sachgrundlose Befristung nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor eine befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Das BAG hatte in zwei Entscheidungen aus dem Jahr 2011 (7 AZR 716/09 und 7 AZR 375/10) entschieden, dass die Vorschrift einer sachgrundlosen Befristung dann nicht entgegensteht, wenn ein vorangegangenes Arbeitsverhältnis mehr als drei Jahre zurückliegt. Diese Rechtsprechung hat das BVerfG in seinem Urteil vom 06.06.2018 (1 BvL 7/14 und 1 BvR 1375/14) für verfassungswidrig erklärt. Das BAG habe damit den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers übergangen und durch ein eigenes Regelungsmodell ersetzt. Das sei mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) unvereinbar. » weiterlesen

Ist das Entfristungskonzept der Deutschen Post AG rechtswidrig?

RA/FAArbR Benjamin Onnis, FPS, Frankfurt/M.

Das interne Entfristungskonzept der Deutschen Post AG wurde vor kurzem „geleakt“ und breit in der Öffentlichkeit diskutiert.  Anscheinend haben die Niederlassungsleiter von der Konzernspitze Vorgaben erhalten, nach denen befristet angestellte Arbeitnehmer eine Anschlussbeschäftigung bei der Deutschen Post erhalten können. Den Medienberichten zufolge erhalten Arbeitnehmer nur dann ein unbefristetes Beschäftigungsangebot, wenn sie innerhalb der ersten zwei Jahre nicht häufiger als sechs Mal krank waren bzw. nicht mehr als zwanzig Krankheitstage angehäuft haben. Die Arbeitnehmer dürfen u.a. auch höchstens zwei selbst verschuldete KfZ-Unfälle mit einem maximalen Schaden von 5.000 € verursacht haben. » weiterlesen

Kettenbefristungen: Unausgegorenes im Koalitionsvertrag

Prof. Dr. Dr. h.c. Manfred Löwisch, Leiter der Forschungsstelle für Hochschularbeitsrecht an der Universität Freiburg und Rechtsanwalt in Lahr

CDU/CSU und SPD haben Kettenbefristungen den Kampf angesagt. Nach ihrem Koalitionsvertrag soll die Befristung eines Arbeitsverhältnisses dann nicht zulässig sein, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein unbefristetes oder ein oder mehrere befristete Arbeitsverhältnisse mit einer Gesamtdauer von fünf oder mehr Jahren bestanden hatten. Eine Ausnahmeregelung soll für den Sachgrund nach § 14 Abs. 1 Nr. 4 TzBfG wegen der Eigenart des Arbeitsverhältnisses (Künstler, Fußballer) zu treffen sein. Auf die Höchstdauer von fünf Jahren sollen auch vorherige Entleihungen des nunmehr befristet eingestellten Arbeitnehmers angerechnet werden. Ein erneutes befristetes Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber soll erst nach Ablauf einer Karenzzeit von drei Jahren möglich sein. » weiterlesen

Weisungsfreiheit ist das einzige was zählt – Abgrenzung zwischen Arbeitnehmer und freiem Mitarbeiter

RA /Fachanwalt für Arbeitsrecht RA/FAArbR Dr. Jannis Kamann, michels.pmks Rechtsanwälte, Köln

Wer ist Arbeitnehmer und wer nicht. Wer sich nicht tagtäglich mit arbeits- und sozialrechtlichen Fragestellungen beschäftigt, der dürfte überrascht sein, dass diese Frage noch immer nicht abschließend geklärt ist. Doch obwohl selbst der Gesetzgeber sich durch Einführung des eher schlecht als recht gelungenen § 611a BGB an einer Definition des Arbeitsverhältnisses versucht hat, bedarf es auch weiterhin gerichtlicher Klärung über die Frage, ob der in einem Unternehmen Beschäftigte freier Mitarbeiter oder Arbeitnehmer ist. » weiterlesen

Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD – Die angekündigten Änderungen im Arbeitsrecht

RA/FAArbR Dr. André Zimmermann LL.M., Partner, Orrick, Herrington & Sutcliffe LLP, Düsseldorf/München

In Ergänzung und weiterer Detaillierung der Ergebnisse der Sondierungsgespräche (vgl. dazu den Blog-Beitrag des Autors hier) haben sich CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag (Stand: 07.02.2018, 12:45 Uhr) jetzt unter anderem auf konkrete Änderungen im Befristungs- und Arbeitszeitrecht geeinigt. Vor allem die angekündigten Änderungen im Befristungsrecht, die sich im Ergebnispapier der Sondierungen nicht fanden, aber nach dem SPD-Sonderparteitag eine Bedingung für die Aufnahme der Koalitionsverhandlungen war, schränken die durch die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung vermittelte Flexibilität von Unternehmen stark ein. » weiterlesen

Finale in Erfurt – Abpfiff für Heinz Müller

RAin/FAinArbR Dr. Sandra Urban-Crell, Partnerin, McDermott Will & Emery, Düsseldorf

„Ein Spiel dauert 90 Minuten“ – in diesem Fall waren es dreimal 90 Minuten bis das Bundesarbeitsgericht am 16.01.2018 (Az. 7 AZR 312/16) sein mit Spannung erwartetes Revisions-Urteil zur Befristung von Lizenzspielerverträgen im Profifußball verkündete. Bundesligavereine und Verbände dürfen endgültig aufatmen. Das BAG hat die Verhältnisse wieder zu Recht gerückt und ebenso wie bereits die Vorinstanz (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.02.2016 – 4 Sa 202/15) im Sinne des beklagten Vereins entschieden. Lizenzspielerverträge mit Profifußballern dürfen auch länger als zwei Jahre befristet werden. Zu einer Revolution wie seinerzeit nach dem Bosman-Urteil (EuGH, Urteil vom 15.12.1995 – Rs. C-415/93) wird es deswegen ebenso wenig kommen wie zu gefürchteten (weiteren) Wettbewerbsnachteilen der deutschen Fußball-Bundesliga im internationalen Vergleich. » weiterlesen

Rückkehrrecht zur Vollzeit: Der unerfüllte Koalitionsvertrag?

RA Dr. Hans-Peter Löw, Partner, Allen & Overy LLP, Frankfurt/M.

Die Diskussion über eine mögliche große Koalition ist im vollen Gange. Vielfältige Forderungen werden erhoben. Dabei werden auch Vorhaben hervorgeholt, die schon einmal gescheitert sind. Dazu gehört auch das Recht von Arbeitnehmern auf Rückkehr von Teilzeit in Vollzeit. Der stellvertretende Bundesvorsitzende der SPD Ralf Stegner ließ sich mit den Worten zitieren, die CDU solle zunächst einmal das umsetzen, was bereits vereinbart war. Er suggeriert damit, dass das Recht auf Rückkehr von Teilzeit in Vollzeit im Koalitionsvertrag der großen Koalition von 2013 vereinbart worden sei. » weiterlesen