Das Tarifeinheitsgesetz bleibt

RA/FAArbR Dr. Markus Diepold, Partner bei Dentons Europe LLP

Das Tarifeinheitsgesetz hat viele Diskussionen hinter sich. Es wurde zunächst im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde angegriffen. Diese führte dazu, dass an ihm Nachbesserungen in einem relativ überschaubaren Umfang vorzunehmen waren. Zuletzt wurde gegen das Tarifeinheitsgesetz vor dem Europäischen Gerichtshof (EGMR) für Menschenrechte geklagt. Dieser hat nun entschieden. » weiterlesen

Ende der coronabedingten Homeoffice-Pflicht

RA/FAArbR Dr. Markus Diepold, Partner bei Dentons Europe LLP

Mit Ablauf des 19. März 2021 endete die coronabedingte Homeoffice-Pflicht. Nicht nur angesichts der anhaltend hohen Fallzahlen, sondern auch aufgrund der generell positiven Erfahrungen von Arbeitgebern und Mitarbeitenden mit der Arbeit im Homeoffice bleibt das Thema aktuell. » weiterlesen

Transfergesellschaften – ein Mittel zur sozialverträglichen Personalanpassung

RA/FAArbR Dr. Markus Diepold, Partner bei Dentons Europe LLP

Transfergesellschaften sind nicht nur arbeitsmarktpolitisch ein sinnvolles Instrument. Sie sind auch für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein äußert sinnvolles Mittel, um eine Personalanpassung sozialverträglich und in der Regel schnell und rechtssicher umzusetzen. » weiterlesen

Beschäftigung von Arbeitnehmern über die Regelaltersgrenze hinaus

RA/FAArbR Dr. Markus Diepold, Partner bei Dentons Europe LLP

Mit der Entscheidung vom 19.12.2018 hat das Bundesarbeitsgericht eine angesichts des Fachkräftemangels, des demographischen Wandels und der drohenden Altersarmut für viele Unternehmen und Arbeitnehmer wichtige Entscheidung getroffen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass ein ursprünglich nur bis zur Regelaltersgrenze vereinbartes Arbeitsverhältnis über die Regelaltersgrenze hinaus befristet fortgesetzt werden kann. » weiterlesen

Reisezeit ist vergütungspflichtige Arbeitszeit

RA/FAArbR Markus Diepold, Partner bei Dentons Europe LLP

Ob die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17.10.2018 (5 AZR 553/17) als Rechtsprechungsänderung anzusehen ist, kann zwar erst beurteilt werden, wenn die Urteilsbegründung vorliegt. Die Entscheidung behandelt aber eine Thematik von hoher Praxisrelevanz: Erfolgen Reisen eines Arbeitnehmers zu einer auswärtigen Arbeitsstelle und von dort zurück ausschließlich im Interesse des Arbeitgebers, sei die Reisezeit, so das BAG, wie normale Arbeitszeit zu vergüten. Die Pressemitteilung enthält eine Aussage, die für Unternehmen teuer werden kann. Ist die Vergütung von Reisezeit nicht besonders geregelt, müsste dann grundsätzlich auch jede Stunde Reisezeit ganz normal vergütet werden. » weiterlesen