Die Handreichungen des BAFA zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

RA Christian Ritz, LL.M. (USYD) / RA Dr. Felix Werner, Hogan Lovells International LLP

Zum 01.01.2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz („LkSG“) in Kraft getreten, welches zunächst Unternehmen mit mindestens 3.000 Arbeitnehmern (ab 01.01.2024: 1.000) zur Beachtung umfassender Sorgfaltspflichten zur Verhinderung, Minimierung oder Beendigung bestimmter Menschenrechts- und Umweltrisiken oder -verstöße verpflichtet. Bei der Umsetzung sollen die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle („BAFA“) veröffentlichten Handreichungen zur Risikoanalyse, zum Beschwerdemechanismus, zu den Berichtspflichten und zum Prinzip der Angemessenheit helfen. Diese fixieren neben den verfügbaren FAQs die behördliche Rechtsauffassung, die ggf. im weiteren Verlauf gerichtlich überprüft werden wird. Im Folgenden werden die Handreichungen einer eingehenden Bewertung unterzogen. Sie enthalten zwar durchaus wertvolle Hinweise und Anregungen, werfen gleichzeitig aber neue Fragen auf. » weiterlesen

Verpflichtung zur sozialen Berichterstattung – Neues aus Brüssel

RA Dr. Hans-Peter Löw leitet als Senior Counsel den Fachbereich Financial Services innerhalb der Praxisgruppe Arbeitsrecht bei DLA Piper in Frankfurt/M.

Die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen  ( Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) hat der Rat der Europäischen Union am 28. November gebilligt. Danach werden Unternehmen in Zukunft verpflichtet sein, detaillierte Informationen zu Nachhaltigkeitsaspekten zu veröffentlichen. Das wird die Rechenschaftspflicht der Unternehmen erhöhen, divergierende Nachhaltigkeitsstandards verhindern und den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft erleichtern. Zeitgleich hat die Europäische Beratergruppe für Rechnungslegung (EFRAG) ihre Entwürfe für Berichtsstandards vorgelegt. Damit werden auch im Bereich der sozialen Berichterstattung konkretere und präzisere Anforderungen gestellt werden. » weiterlesen