Am 13.03.2019 hat die Bundesregierung ein Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe sowie des Ausbildungsgeldes verabschiedet. Mit diesem Gesetz werden die Bedarfssätze und Freibeträge zugunsten der Auszubildenden aufgestockt. Zudem wurden die bisherigen komplexen Regelungen, die Auszubildende oftmals von einer Antragstellung abgehalten haben, durch einfachere, transparentere und gerechtere Regelungen ersetzt. Das Gesetz tritt zu Beginn des neuen Ausbildungsjahres am 01.08.2019 in Kraft. » weiterlesen