Anerkennung von Covid-19 als Berufskrankheit

Frank Lenzen ist tätig bei der Wirtschaftskanzlei Dentons in Frankfurt/M.

Aufgrund der fortwährenden Infizierung mit dem Corona-Virus stellt sich aus arbeits- und versicherungsrechtlicher Sicht die Frage, ob die Infizierung mit dem Virus als Berufskrankheit anerkannt werden kann. Dies hätte zur Folge, dass die gesetzliche Unfallversicherung für die Kosten der Heilbehandlung aufkäme und nicht die Krankenversicherung. Nicht zu vernachlässigen ist, dass im Zusammenhang mit Covid-19 die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung seit Beginn der Covid-19-Pandemie verstärkt Anzeigen auf Verdacht einer beruflich bedingten Erkrankung erhalten haben. » weiterlesen