Zum 01.01.2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz („LkSG“) in Kraft getreten, welches zunächst Unternehmen mit mindestens 3.000 Arbeitnehmern (ab 01.01.2024: 1.000) zur Beachtung umfassender Sorgfaltspflichten zur Verhinderung, Minimierung oder Beendigung bestimmter Menschenrechts- und Umweltrisiken oder -verstöße verpflichtet. Bei der Umsetzung sollen die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle („BAFA“) veröffentlichten Handreichungen zur Risikoanalyse, zum Beschwerdemechanismus, zu den Berichtspflichten und zum Prinzip der Angemessenheit helfen. Diese fixieren neben den verfügbaren FAQs die behördliche Rechtsauffassung, die ggf. im weiteren Verlauf gerichtlich überprüft werden wird. Im Folgenden werden die Handreichungen einer eingehenden Bewertung unterzogen. Sie enthalten zwar durchaus wertvolle Hinweise und Anregungen, werfen gleichzeitig aber neue Fragen auf. » weiterlesen