Der Deutsche Bundestag hat am 21. Mai 2021 das „Betriebsrätemodernisierungsgesetz“ verabschiedet. Ausweislich der Gesetzesbegründung sollen insbesondere die Wahl von Betriebsräten vereinfacht und die Rechte des Betriebsrats gestärkt werden. Indes bleibt das Gesetz in einigen Bereichen lückenhaft und lässt eine nachhaltige Modernisierung der Betriebsverfassung vermissen. Nach Beratung im Bundesrat, die bereits am 28. Mai 2021 stattfinden soll, ist mit einer zeitnahen Verkündung und einem Inkrafttreten des Gesetzes zu rechnen. Anlass genug, einen kurzen Überblick zum wesentlichen Inhalt zu geben. » weiterlesen