„Betriebsrätemodernisierungsgesetz“ verabschiedet – ein Überblick

RA Thomas Köllmann, Küttner Rechtsanwälte, Köln

Der Deutsche Bundestag hat am 21. Mai 2021 das „Betriebsrätemodernisierungsgesetz“ verabschiedet. Ausweislich der Gesetzesbegründung sollen insbesondere die Wahl von Betriebsräten vereinfacht und die Rechte des Betriebsrats gestärkt werden. Indes bleibt das Gesetz in einigen Bereichen lückenhaft und lässt eine nachhaltige Modernisierung der Betriebsverfassung vermissen. Nach Beratung im Bundesrat, die bereits am 28. Mai 2021 stattfinden soll, ist mit einer zeitnahen Verkündung und einem Inkrafttreten des Gesetzes zu rechnen. Anlass genug, einen kurzen Überblick zum wesentlichen Inhalt zu geben. » weiterlesen

Betriebsratswahlen 2014: Da kommt was auf uns zu

Alexander R. Zumkeller RA, MBA, Wirtschaftsmediator Präsident des Bundesverbandes der Arbeitsrechtler in Unternehmen (BVAU) Head of HRPolicies, Rewards & Benefits, Deutsche ABB

Alexander R. Zumkeller
RA, MBA, Wirtschaftsmediator
Präsident des Bundesverbands der Arbeitsrechtler in Unternehmen (BVAU)
Head of HRPolicies, Rewards & Benefits, Deutsche ABB

Die Betriebsratswahl ist (neben der Aufsichtsratswahl) leider mit die komplizierteste Wahl, die es im deutschen Wahlrecht gibt; selbst die Wahl des Bundespräsidenten gestaltet sich einfacher. Das Positive daran ist, dass der Gesetzgeber den Unternehmen, Betriebsräten und Wahlausschüssen offenbar mehr zutraut als sich selbst.

Die „berühmtesten“ Hürden, die es regelmäßig zu nehmen gilt, wenn man sich Anfechtungsanträge ansieht, sind wohl die zu berücksichtigenden Fristen, das Thema ‚Gemeinsame Betriebe‘, die Abgrenzung zwischen leitenden Angestellten und anderen Mitarbeitern, die Wahlberechtigung der Leiharbeitnehmer und die Ermittlung der relevanten Schwellenwerte, neuerdings auch unter Berücksichtigung der Leiharbeitnehmer. » weiterlesen