Betriebsübergang und Informationsschreiben – Verwirkung oft die letzte Rettung des Arbeitgebers

Cornelia Schmid, Rechtsanwältin, Attorney at Law, FAinArbR, Associate Partner, Rödl & Partner, Nürnberg

In der Terminübersicht des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 26. 1. 2012 wurde noch eine anstehende Entscheidung zum Betriebsübergang mit den Einzelthemen „Verwirkung des Widerspruchsrechts“ und „ordnungsgemäße Unterrichtung“ angekündigt. Zu einer Entscheidung kam es laut Pressemitteilung des BAG Nr. 7/12 nicht mehr, da die Parteien die arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung durch Vergleich erledigt haben.

Zwar ist bereits mit dem Gesetz zur Änderung des Seemannsgesetzes und anderer Gesetze zum 1. 4. 2002 die Regelung des § 613a Abs. 5 BGB (Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers) sowie Abs. 6 BGB (Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers) in Kraft getreten. Bis heute beschäftigen aber die erforderlichen Inhalte des Unterrichtungsschreibens und Widerspruchsmöglichkeiten des Arbeitnehmers die Arbeitsgerichte bis in die höchste Instanz. Nach den oben genannten Regelungen setzt erst eine ordnungsgemäße Unterrichtung des Arbeitgebers über den Betriebsübergang die Frist für den Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses von einem Monat in Gang. » weiterlesen

Bestehen einer organisatorisch abgrenzbaren wirtschaftlichen Einheit – BAG und EuGH im Widerspruch?

RA/FAArbR Klaus Heeke, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Die Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 2009 in der Rs. Klarenberg ./. Ferrotron (Urteil vom 12. 2. 2009 – C-466/07, DB 2009 S. 517) ist in der juristischen Literatur u. a. als „Paukenschlag“ bezeichnet worden. Dieser Entscheidung lag ein Vorabentscheidungsersuchen des LAG Düsseldorf zugrunde. Der EuGH hatte über die Frage zu entscheiden, ob der Wegfall der organisatorischen Einheit beim Betriebserwerber von vornherein einem Betriebsteilübergang i. S. der RL 2001/23/EG entgegensteht. Kernaussage der Entscheidung des EuGH ist, dass die Bejahung eines Betriebsübergangs auch dann geboten und möglich ist, wenn die organisatorische Einheit im Zuge der Übernahme der Produktionsfaktoren nicht bewahrt bleibt.  » weiterlesen

Wirksamer Abschluss eines dreiseitigen Vertrags – Umgehung von § 613a BGB bei Losverfahren?

RA/FAArbR Klaus Heeke, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Bei der Sanierung eines Unternehmens, das sich in der Krise oder sogar in der Insolvenz befindet, sind Personalabbaumaßnahmen in der Regel unvermeidbar. Hierzu bieten sich unterschiedliche Gestaltungsformen an. Eine davon ist die Einschaltung einer Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft (BQG). In diesem Zusammenhang schließen die beteiligten Parteien, d. h. das zu sanierende Unternehmen, der jeweilige Arbeitnehmer sowie die BQG einen dreiseitigen Vertrag, durch den das Arbeitsverhältnis zwischen dem zu sanierenden Arbeitgeber und dem jeweiligen Arbeitnehmer aufgehoben und zugleich ein (befristetes) Arbeitsverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und der BQG geschlossen wird. » weiterlesen

Arbeitnehmerüberlassung – Quo Vadis?

Daniela Gunreben, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Rödl & Partner Nürnberg

RA/FAArbR Daniela Gunreben, Rödl & Partner, Nürnberg

Personalleasing, Zeitarbeit, Leiharbeit oder Arbeitnehmerüberlassung. Die Praxis nutzt verschiedene Begriffe, wenn ein Arbeitgeber die Arbeitsleistung seiner Arbeitnehmer an ein drittes Unternehmen zur Verfügung stellt. Die Grundlage dafür wurde durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) erstmals 1972 geschaffen und mehrfach, zuletzt im Rahmen der Hartz-Reform in 2002 mit endgültiger Wirkung zum 1. 1. 2004 wesentlich geändert. Die früher nur befristet zulässige Überlassung wurde fortan dauerhaft ermöglicht. Die Grundsätze des „Equal-Pay“ und „Equal-Treatment“ wurden eingeführt. » weiterlesen

Abgrenzung zwischen Betriebsübergang und Betriebsstilllegung

RA/FAArbR Klaus Heeke, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Ein Szenario, das sich so oder ähnlich täglich in deutschen – insbesondere konzernangehörigen – Unternehmen abspielt: Aus strategischen, finanziellen, steuerlichen oder anderen Gründen trifft ein Unternehmen (oder dessen Konzernspitze) die Entscheidung, seine Aktivitäten oder Teile davon zukünftig von einem anderen Standort aus zu erbringen. Das operative Geschäft wird am ursprünglichen Standort beendet und an einem neuen Standort wieder aufgenommen. Ist dies mit der Übertragung der wesentlichen materiellen und immateriellen Produktionsmittel vom ursprünglichen Unternehmen/Arbeitgeber auf ein anderes (ggf. konzernangehöriges) Unternehmen verbunden, so stellt dies in aller Regel einen Betriebsübergang dar. » weiterlesen