Der 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seinem Urteil vom 11.04.2018 die Abänderung einer individualvertraglich vereinbarten Vergütung nach tariflichen Grundsätzen durch eine Betriebsvereinbarung zum Nachteil des Arbeitnehmers verneint (vgl. PM des Gerichts). Spannend ist diese Entscheidung mit Blick auf die Rechtsprechung des ersten Senats zur Betriebsvereinbarungsoffenheit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit kollektivem Bezug. » weiterlesen