Neuer Gesetzentwurf des DGB zum Betriebsverfassungsgesetz: Ein großer Wurf?

RA/FAArbR Dr. Sascha Grosjean, Dentons Europe LLP, Düsseldorf

Auf Initiative des DGB-Vorstands hat eine Gruppe von Wissenschaftlern und Gewerkschaftern im April 2022 einen Gesetzesentwurf für ein modernes Betriebsverfassungsgesetz veröffentlicht. Digitalisierung, Internationalisierung, demografischer Wandel, sozial-ökologische Transformation und ein seit mehr als 50 Jahren nicht grundlegend überarbeitetes Betriebsverfassungsgesetz haben den DGB zu dieser Initiative bewogen. Inhaltlich bietet der Entwurf eine vollständige Überarbeitung des bisherigen Betriebsverfassungsgesetzes mit einer Vielzahl von Änderungen, die – im Falle ihrer Umsetzung – die Rechte des Betriebsrats stark erweitern, die Unternehmen jedoch deutlich belasten würden. Auch bei Arbeitgebern, die der betrieblichen Mitbestimmung aufgeschlossen gegenüberstehen, werden die folgenden Beispiele eher Sorgenfalten erzeugen als verständiges Kopfnicken. » weiterlesen

Betriebsversammlungen in Zeiten von Corona

RA/FAArbR Thomas Niklas, Partner bei Küttner Rechtsanwälte PartGmbB

Das Betriebsverfassungsgesetz sieht vor, dass der Betriebsrat vierteljährlich Betriebsversammlungen einzuberufen hat (§ 43 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Wie sich der Presse entnehmen lässt, haben die ersten Betriebsräte großer Unternehmen nunmehr ihre unmittelbar bevorstehenden Betriebsversammlungen abgesagt, um die Gesundheit der Mitarbeiter nicht zu gefährden und die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus zu reduzieren. Nachdem nun auch der Bundesgesundheitsminister empfohlen hat, Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern abzusagen, stellen sich diverse Fragen, wie in Zeiten von Corona mit Betriebsversammlungen umzugehen ist. » weiterlesen