Nach der grundlegenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14.05.2019 (Az.: C-55/18) sind Arbeitgeber nach der EU-Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG) verpflichtet, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzuführen, mit dem die von jedem Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit erfasst werden kann. Die nationale Umsetzung der EU-Arbeitszeitrichtlinie wird bis dato durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gewährleistet, das allerdings keine umfassende Arbeitszeiterfassung im vorstehenden Sinn vorschreibt. » weiterlesen