Der BGH hat in einem kürzlichen Urteil festgestellt, dass Bonitätsbeurteilungen, die auf zutreffenden Tatsachengrundlagen basieren, als Meinungsäußerung keine Schadensersatzansprüche begründen können. Die Beklagte, ein auf Wirtschaftsauskünfte spezialisiertes Unternehmen, hatte das klagende Unternehmen mit einer negativen Bonitätsbeurteilung belegt, verbunden mit einer negativen Einschätzung der Zahlungsweise. Das betroffene Unternehmen ging dagegen vor und verlangte unter anderem Schadensersatz, da die Bonitätsbewertung fehlerhaft sei. » weiterlesen