Im September hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben beschlossen. Der Entwurf erschöpft sich in Formalien, die Chance auf einen großen Wurf wurde vertan. Der nationale Gesetzgeber hat die Aufforderung der EU, eine gerechtere Aufgabenverteilung zwischen den Geschlechtern auch durch eine Veränderung hinderlicher Rahmenbedingungen anzustreben, gar nicht erst angenommen. » weiterlesen
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Brexit – Kann der englische Arbeitsmarkt eine Rekrutierungsquelle für deutsche Unternehmer sein?
Nichts ist so unsicher wie der Brexit – kommt er überhaupt, wann und in welcher Ausprägung. Sicher ist indes, dass viele Briten mit Sorge der weiteren Entwicklung auf dem heimischen Arbeitsmarkt entgegensehen, während in Deutschland zunehmender Fachkräftemangel herrscht. Damit stellt sich die Frage, wie im Falle eines zunehmend wahrscheinlichen harten Brexit mit Bewerbern aus UK umzugehen wäre.
Ein harter Brexit hätte zur Folge, dass das Unionsrecht keine Anwendung mehr auf das Vereinigte Königreich fände und für britische Staatsangehörige die EU-Freiheiten der Niederlassungsfreiheit und Arbeitnehmerfreizügigkeit der Vergangenheit angehören würden. » weiterlesen
Brexit vs. (Arbeitnehmer-)Freizügigkeit
Es ist nun über zweieinhalbhalb Jahre her, dass das Vereinigte Königreich sich in einem am 23. Juni 2016 abgehaltenen Referendum mit denkbar knapper Mehrheit dafür ausgesprochen hat, aus der EU auszutreten. Nach dem am 29. März 2017 durch schriftliche Mitteilung gegenüber dem Europäischen Rat erklärten Austritt, der allerdings erst nach Ablauf von zwei Jahren wirksam wird, sind mit einiger Verzögerung Verhandlungen über die Konditionen des Austritts aufgenommen worden. Am 14. November 2018 haben sich die Europäische Union und das Vereinigte Königreich auf die revidierte Fassung des Austrittsabkommen verständigen können, die eine Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2020, die allerdings einmalig für einen indes nicht näher bestimmten Zeitraum einvernehmlich verlängert werden kann, beinhaltet. Was bedeuten dieses Austrittsabkommen, aber auch weitere Optionen für den BREXIT für die Arbeitnehmerfreizügigkeit? » weiterlesen
Neues EU-Schweizer Kooperationsabkommen in Wettbewerbsfragen
Am 01.12.2014 ist ein neues Kooperationsabkommen zwischen der EU und der Schweiz in Wettbewerbsfragen in Kraft getreten, welches einen umfassenden Austausch von Informationen zwischen den Wettbewerbsbehörden der Parteien ermöglicht. Das Abkommen, welches eine neue Dimension der internationalen Zusammenarbeit in Kartellfragen etabliert, dürfte v.a. Auswirkungen auf Compliance-Strategien von Unternehmen mit Zweigniederlassungen und/oder Tochterunternehmen in der Schweiz haben, aber auch auf andere Unternehmen, die in der Schweiz intensiv wirtschaftlich tätig sind.