Bundeskartellamt billigt zwei Nachhaltigkeitsinitiativen – erteilt aber keine Carte Blanche

RA Dr. Florian Huerkamp, MJur (Oxford) / RA Dr. Marcel Nuys, Herbert Smith Freehills

Das Bundeskartellamt hat keine Einwände gegen zwei Nachhaltigkeitsinitiativen im Lebensmitteleinzelhandel. Konkret ging es um Kooperationen zur Gewährung existenzsichernder Löhne im Bananensektor sowie zur Ausweitung der Initiative „Tierwohl“. Auch wenn in diesen Fällen keine durchgreifenden kartellrechtlichen Bedenken bestanden, erinnern die Entscheidungen erneut daran: Auch wer „Gutes im Schilde“ führt, muss sich am Kartellrecht messen lassen.

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Verstößt die deutsche Unternehmensmitbestimmung gegen EU-Recht?

RA/FAArbR Dr. André Zimmermann LL.M., Partner, Orrick, Herrington & Sutcliffe LLP, Düsseldorf/München

RA/FAArbR Dr. André Zimmermann LL.M., Partner, Orrick, Herrington & Sutcliffe LLP, Düsseldorf/München

Der EuGH berät über die Europarechtskonformität der deutschen Unternehmensmitbestimmung, genauer: über die Beschränkung des aktiven und passiven Wahlrechts für die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat auf Arbeitnehmer, die in Betrieben des Unternehmens oder in Konzernunternehmen im Inland beschäftigt sind (Rs. C-566/15 – Erzberger). Am 24.1.2017 hat die mündliche Verhandlung in Luxemburg stattgefunden; eine Entscheidung wird im Sommer erwartet. Was würde eine Europarechtswidrigkeit für die Aufsichtsräte deutscher Unternehmen bedeuten? » weiterlesen

EU-Aktivitäten im Bereich Digitalisierung und Unternehmensrecht

Die Digitalisierung im Unternehmensrecht war bislang im Wesentlichen auf zwei Felder beschränkt: Handelsregister und Hauptversammlung. Hier haben sich in den letzten zehn Jahre große Fortschritte ergeben. Die Handelsregister sind mittlerweile elektronisch geführt und abrufbar, die Hauptversammlung kann ggf. „im Wege elektronischer Kommunikation“ (§ 118 I 2 AktG) besucht werden. Jetzt wird eine neue Stufe gezündet. Die EU-Kommission greift die Digitalisierung im Unternehmensrecht insgesamt auf und bereitet für das kommende Jahr einen Rechtsakt dazu vor. Erste Schritte bestehen in Studien, die derzeit angefertigt werden bzw. wurden. Dann dürfte eine öffentliche Konsultation folgen. Das erklärte politische Ziel („Prioritäten der Kommission“) ist der digitale Binnenmarkt, der eine digitale Wirtschaft als Wachstumsmotor zur Grundlage hat.

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Staat haftet nicht bei dauerhafter Arbeitnehmerüberlassung

RAin Kira Falter und RA/FAArbR Dr. Alexander Bissels, beide CMS Hasche Sigle, Köln

RAin Kira Falter und RA/FAArbR Dr. Alexander Bissels, beide CMS Hasche Sigle, Köln

Das LG Berlin hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland bei einer dauerhaften Arbeitnehmerüberlassung keinen Schadensersatz für die Differenz zwischen dem höheren Entgelt der Stammbeschäftigten und der den eingesetzten Zeitarbeitnehmern gewährten Vergütung zahlen muss. Mit Urteil vom 22.02.2016 wurde klargestellt, dass ein Verstoß gegen die Zeitarbeitsrichtlinie, der einen EU-rechtlichen Amtshaftungsanspruch auslösen könnte, zumindest nicht offenkundig ist. » weiterlesen

Digitaler Binnenmarkt – Hauptversammlung digital

Die Schaf­fung eines digi­talen Bin­nen­marktes bildet einen Schwer­punkt der Arbeit der EU-​Kommission. Sie will auch das Gesell­schafts­recht über­ar­beiten: „Adapting the com­pany law acquis to digital tools is ano­ther issue that should be addressed at EU level.” (Arbeits­pa­pier Mai 2015, S. 77). Beispiele sind die Grün­dungs­er­leich­te­rung durch Online-​Registrierung oder die Abschaffung der traditionellen Saal-Hauptversammlung. 

Herkömmlich sehen die Rechts­ord­nungen der Mit­glied­staaten eine Prä­senz­ver­samm­lung vor; auch die HV-Bestim­mungen in der Aktionärsrechte-​Richtlinie und in der SE-​Verordnung dürfte man so verstehen. Diese Ver­samm­lung kann zwar durch Fern­ab­stim­mung („Brief­wahl”) und durch Online-​Übertragung bzw. Online–Teil­nahme auf­ge­lo­ckert werden. Aber es bleibt dabei: Die phy­si­sche Zusam­men­kunft ist der Kern, darum herum kreisen die „digital tools”. Warum nicht umgekehrt?

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Das deutsche Mindestlohngesetz auf dem europäischen Prüfstand

RAin Kira Falter und RA/FAArbR Dr. Alexander Bissels, beide CMS Hasche Sigle, Köln

RAin Kira Falter und RA/FAArbR Dr. Alexander Bissels, beide CMS Hasche Sigle, Köln

In Zusammenhang mit der Einführung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) ist die Anwendung des gesetzlichen Mindestlohnes auf den europäischen Transportverkehr einer der größten Streitpunkte. So hat Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles bereits Ende Januar 2015 – und damit bereits im ersten Monat nach Einführung des neuen Gesetzes – die Anwendung des MiLoG auf reine Transitfahrten ausländischer Unternehmen durch Deutschland ausgesetzt, nachdem die Nachbarländer hiergegen „auf die Barrikaden“ gegangen waren. » weiterlesen

Beihilferecht: Neue EU-Verfahrens-verordnung – Auskunftspflicht und Sektoruntersuchung

Martina Maier, Partner, McDermott Will & Emery Belgium LLP, Brüssel, Belgien

Martina Maier, Partner, McDermott Will & Emery Belgium LLP, Brüssel, Belgien

Der Rat der Europäischen Union hat am 23. 7. 2013 Änderungen der Verfahrensverordnung (VerfVO) verabschiedet, welche die Vorschriften für die Durchführung von Beihilfeuntersuchungen in der EU regeln. Alle Unternehmen – auch solche, die selbst nicht von staatlichen Beihilfen profitieren – sollten sich dieser Änderungen bewusst sein, insbesondere da der Text in Kürze in Kraft treten wird und Bußgelder vorsieht. Die bedeutsamsten Änderungen werden nachfolgend zusammengefasst.

Auskunftsersuchen in Beihilfeuntersuchungen

Die Gewährung von staatlichen Beihilfen an öffentliche oder private Unternehmen ist in der EU verboten, solange die Beihilfe nicht von der Europäischen Kommission (Kommission) genehmigt wurde. Die Kommission kann auf eigene Initiative oder auf Basis einer Notifizierung durch den beihilfegewährenden Mitgliedstaat oder einer Beschwerde eine Beihilfeuntersuchung einleiten.

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Supranationale Rechtsformen: Neue Pläne für die Europäische Stiftung

RA Horst Grätz, Partner, Rödl & Partner, Nürnberg

Die Europäische Kommission hat am 8. 2. 2012 einen Vorschlag für eine Verordnung des Rates der Europäischen Union veröffentlicht, durch die eine Europäische Stiftung (Fundatio Europaea – „FE“) als supranationale europäische Rechtsform geschaffen werden soll.

Die Idee zur Schaffung einer Europäischen Stiftung ist nicht unbedingt neu. Der Gedanke einer eigenständigen europäischen Rechtsform wird seit längerem für diverse Gesellschaftsformen diskutiert. Umgesetzt wurde davon bereits die Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea – „SE“), die Europäische Genossenschaft (Societas Cooperativa Europaea – „SCE“) sowie die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung („EWIV“). Geplant ist auch die Einführung der Europäischen Privatgesellschaft (Societas Privata Europaea – „SPE“) für kleinere und mittlere Unternehmen. Die Umsetzung hat sich jedoch aufgrund von Meinungsverschiedenheiten der Mitgliedstaaten immer wieder verzögert.

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Neues zur Konzernhaftung für Kartellverstöße

RA Philipp Werner, Partner bei McDermott Will & Emery Belgium LLP, Brüssel

Im EU-Kartellrecht kann der Kartellverstoß einer Tochtergesellschaft der Konzernmutter unter bestimmten Umständen zugerechnet werden, weil die Tochtergesellschaft trotz eigener Rechtspersönlichkeit ihr Verhalten am Markt nicht autonom bestimmt, sondern im Wesentlichen  Weisungen der Muttergesellschaft befolgt. Die Konzernmutter ist dann (Mit-)Adressat einer Bußgeldentscheidung der EU Kommission und haftet als Gesamtschuldner für die Bußgelder in bis zu dreistelliger Millionenhöhe. » weiterlesen