Mit Urteil vom 18.03.2015 hat das Amtsgericht Augsburg den früheren Chef der CSU-Fraktion im bayerischen Landtag, Georg Schmid, zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten sowie Zahlung eines Bußgeldes von 120.000,00 € wegen Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen verurteilt. Zuvor hatte Georg Schmid bereits 450.000,00 € Nachzahlungen an die Rentenversicherung geleistet. » weiterlesen