Beurkundung in der Schweiz – Neues vom Kammergericht

RA Dr. Thomas Richter, Hogan Lovells, München

Nicht nur bei der Übertragung von Geschäftsanteilen, sondern auch bei gesellschaftsrechtlichen Strukturmaßnahmen stellt sich in der Praxis vielfach die Frage, ob die Beurkundung der Dokumentation durch einen Notar in der Schweiz vorgenommen werden kann. Insbesondere bei hohen Gegenstandswerten erscheint es reizvoll, die Gebühren des BNotKG zu umgehen und die günstigere Variante in der Schweiz zu wählen. Das Kammergericht in Berlin hat sich nunmehr vor dem Hintergrund einer Verschmelzung zu dieser Frage geäußert (Beschluss vom 26.07.2018 – 22 W 2/18). » weiterlesen

Deutsche Post folgt dem Trend zum Gemeinschaftsbetrieb

RA/FAArbR Benjamin Onnis, Kanzlei FPS, Frankfurt/M.

Die Deutsche Post AG plant offenbar, ihre „Billig-Töchter“ in den eigenen Betrieb einzugliedern. Die Mitarbeiter der Tochtergesellschaften sollen aber weiterhin nicht unter den Haustarifvertrag der Post fallen. Die Kritik der Gewerkschaften daran ist deutlich zu vernehmen.

Die Post hatte im Jahr 2015 regionale Tochtergesellschaften (jeweils mit der Bezeichnung „DHL Delivery“) gegründet. Bei diesen Tochtergesellschaften arbeiten laut Angaben der Gewerkschaft Verdi mittlerweile rund 10.000 Arbeitnehmer an 49 Standorten. Da es sich bei den Delivery-Arbeitnehmern nicht um Arbeitnehmer der Post handelt, findet auch nicht der Haustarifvertrag der Post Anwendung. Für die Delivery-Arbeitnehmer gelten regionale Tarifverträge des Speditions- und Logistikgewerbes mit wesentlich schlechteren Arbeitsbedingungen. Insbesondere soll die Vergütung um bis zu 25% weniger betragen. » weiterlesen

Gesellschaftsrecht 2018

Im modernen Interregnum einer nur geschäftsführenden Bundesregierung ist es naturgemäß schwierig, zu prognostizieren, was kommt, wenn dereinst vom Verwalten  zum Gestalten umgestellt wird. Die Parteiprogramme sind zum Gesellschaftsrecht sehr enthaltsam, weshalb insoweit keine Sondierung, mit wem auch immer, nötig wäre. Am ehesten kann man sagen, was keinesfalls auf der Agenda stehen wird. Das ist zuvörderst die Mitbestimmung, das Tabu-Thema Nr. 1. Nachdem der EuGH im Juli 2017 das deutsche System als europarechtskonform ansah, wird auch von dieser Seite kein Druck mehr kommen. Ferner ist im Mai 2017 durch ein anderes höchstrichterliches Urteil der Anlass entfallen, das Vereinsrecht für bürgerschaftliches Wirtschaften zu öffnen. Der BGH hat entschieden, die Gemeinnützigkeit sei das Kriterium, welches dem Idealverein eine wirtschaftliche Betätigung erlaube. Um den Negativkatalog abzurunden, sei auf das Personengesellschaftsrecht hingewiesen. Der Deutsche Juristentag hat im vorigen Jahr inkonsistente Empfehlungen gegeben, die den Gesetzgeber nicht gerade zum Tätigwerden ermuntern. Allenfalls der Weg, die rechtsfähige BGB-Außengesellschaft in immer mehr Feldern einer Publizität zu unterwerfen (Grundbuch, GmbH-Gesellschafterliste), dürfte weiter beschritten werden. Was also ist – neben allfälligen rechtspolitischen Überraschungen – zu erwarten? » weiterlesen

Schon über 40.000 Unternehmer-gesellschaften (haftungsbeschränkt)!

RA Dr. Volker Römermann, Römermann Rechtsanwälte AG, Hamburg/Hannover

Ausweislich einer vom Forschungsprojekt Unternehmergesellschaft der Universität Jena (Prof. Walter Bayer) veröffentlichten Statistik hat die UG zu ihrem zweiten Jahrestag die 40.000-er Marke genommen. Ermöglicht wurde die „kleine GmbH“ durch eine Gesetzesänderung zum 1. 11. 2008, das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG). Sie hat nur eine minimale Regelung im Gesetz erfahren, nämlich in § 5a GmbHG. Dort ist zunächst festgelegt, dass das Stammkapital zwischen 1 und 24.999 € liegen muss, also unter der „Normal-GmbH“ mit 25.000 €. Sacheinlagen sind unzulässig, das Kapital muss also in Bargeld aufgebracht werden – angesichts der geringen Höhe erschien dem Gesetzgeber diese Beschränkung zumutbar.

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Abschaffung der Inhaberaktie bei börsenfernen Aktiengesellschaften

Die Inha­ber­ak­tie bei nicht­bör­sen­no­tier­ten Akti­en­ge­sell­schaf­ten soll abge­schafft wer­den; zuge­las­sen wird künf­tig nur noch die Namens­ak­tie; beste­hende Gesell­schaf­ten müs­sen bis Ende 2014 umstel­len. So sieht es der Referentenentwurf einer Aktiennovelle (DB0395158) vor . Begrün­dung: “Auf inter­na­tio­na­ler Ebene wurde Kri­tik am deut­schen Rechts­sys­tem dahin­ge­hend geäu­ßert, dass bei nicht­bör­sen­no­tier­ten Gesell­schaf­ten mit Inha­ber­ak­tien keine aus­rei­chen­den Infor­ma­tio­nen über den Gesell­schaf­ter­be­stand ver­füg­bar seien. » weiterlesen