Das Ende des gelben Scheins – die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist da!

 

Frank Lenzen ist tätig bei der Wirtschaftskanzlei Dentons in Frankfurt/M.

Durch das Dritte Gesetz zur Entlastung der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz oder: BEG III) wird das Verfahren des elektronischen Abrufs der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch die Arbeitgeber bei den gesetzlichen Krankenkassen geschaffen. Zentrale Normen sind § 5 EFZG n.F. und § 109 Abs. 1 SGB IV n.F., welche seit dem 01.01.2023 gelten. » weiterlesen