„Ein Spiel dauert 90 Minuten“ – in diesem Fall waren es dreimal 90 Minuten bis das Bundesarbeitsgericht am 16.01.2018 (Az. 7 AZR 312/16) sein mit Spannung erwartetes Revisions-Urteil zur Befristung von Lizenzspielerverträgen im Profifußball verkündete. Bundesligavereine und Verbände dürfen endgültig aufatmen. Das BAG hat die Verhältnisse wieder zu Recht gerückt und ebenso wie bereits die Vorinstanz (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.02.2016 – 4 Sa 202/15) im Sinne des beklagten Vereins entschieden. Lizenzspielerverträge mit Profifußballern dürfen auch länger als zwei Jahre befristet werden. Zu einer Revolution wie seinerzeit nach dem Bosman-Urteil (EuGH, Urteil vom 15.12.1995 – Rs. C-415/93) wird es deswegen ebenso wenig kommen wie zu gefürchteten (weiteren) Wettbewerbsnachteilen der deutschen Fußball-Bundesliga im internationalen Vergleich. » weiterlesen
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Sieg für den Profifußball – nach Verlängerung
Der Fußball ist immer noch der Deutschen liebstes Kind. In keiner anderen Sportart wurde eine arbeitsgerichtliche Entscheidung selbst von der breiten Öffentlichkeit je mit so viel Spannung erwartet wie jetzt im Fall des ehemaligen Mainzer Bundeligatorhüters Heinz Müller. Auch bei den Bundesligavereinen und Verbänden hätte die Anspannung vor dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz am 17.02.2016 (Az. 4 Sa 202/15, siehe die Pressemitteilung) kaum größer sein können – auch wenn dies im Vorfeld kaum einer zugeben wollte. Schließlich ging es um nicht mehr und nicht weniger als das eherne Prinzip, Lizenzspielerverträge mit Profifußballern auch länger als zwei Jahre zu befristen. Das Arbeitsgericht Mainz (Urteil vom 19.03.2015 – 3 Ca 1197/14, vgl. hierzu auch den Blogbeitrag von Falter / Meyer-Michaelis) brachte den Ball ins Rollen als es der Entfristungsklage von Herrn Müller gegen den 1. FSV Mainz 05 im vergangenen Frühjahr stattgab. Nun hat das LAG Mainz die Verhältnisse wieder zu Recht gerückt und auf die Berufung des Vereins die Entfristungsklage abgewiesen. » weiterlesen
Keine „Lex Profifußball“: Auch Verträge mit Profifußballern unterliegen den allgemeinen arbeitsrechtlichen Gesetzen
Das Arbeitsgericht Mainz hat am 19.03.2015 (3 Ca 1197/14) der Klage des Profifußball-Torhüters Heinz Müller stattgegeben und festgestellt, dass die Befristung seines mit dem Verein FSV Mainz 05 geschlossenen Arbeitsvertrages unwirksam ist. Hat das erstinstanzliche Urteil auch in der – zu erwartenden – Berufungs- und ggf. sogar Revisionsinstanz vor dem BAG Bestand, müsste der FSV Mainz 05 den Spieler wohl bis zur Rente beschäftigen. » weiterlesen