Auch im öffentlich-privatrechtlichen Mischkonzern kann ein Konzernbetriebsrat errichtet werden

RA/FAArbR Thomas Niklas, Partner bei Küttner Rechtsanwälte

Nach § 54 BetrVG kann für Konzerne ein Konzernbetriebsrat errichtet werden. Hierfür bedarf es der Beschlüsse der einzelnen Gesamtbetriebsräte oder – sofern in einem Konzernunternehmen nur ein Betriebsrat besteht – der Betriebsräte. In der Praxis stellt sich insoweit immer wieder die Frage, ob ein Konzernbetriebsrat auch dann errichtet werden kann, wenn es sich um einen öffentlich-privatrechtlichen Mischkonzern handelt, also die Konzernspitze ein öffentlich-rechtliches Unternehmen ist. Denn nach § 130 BetrVG ist das Betriebsverfassungsgesetz auf Verwaltungen und Betriebe des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstiger Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts nicht anwendbar. Wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einer Entscheidung vom 26. August 2020 noch einmal klargestellt hat, steht diese Vorschrift der Errichtung eines Konzernbetriebsrats in einem öffentlich-privatrechtlichen Mischkonzern jedoch nicht entgegen. Vielmehr kann auch dort ein Konzernbetriebsrat errichtet werden (BAG v. 26. August 2020 – 7 ABR 24/18). » weiterlesen

Es bleibt dabei: Kein Konzernbetriebsrat bei ausländischer Konzernspitze

RAin/FAinArbR Martina Hidalgo, Leiterin des Geschäftsbereichs Arbeitsrecht und Partnerin der Kanzlei CMS Hasche Sigle

Der 7. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat am 23.05.2018 (Aktenzeichen 7 ABR 60/16) bestätigt, dass ein Konzernbetriebsrat nur dann errichtet werden kann, wenn die Konzernspitze im Inland liegt. Hat das herrschende Unternehmen seinen Sitz im Ausland und besteht im Inland keine ansässige Teilkonzernspitze, die über wesentliche Entscheidungsbefugnisse in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten verfügt, kann ein Konzernbetriebsrat nicht errichtet werden. » weiterlesen

Neues aus Erfurt zur Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats bei Videoüberwachung

RA/FAArbR Dr. Sebastian Maiß, Partner, vangard, Düsseldorf

RA/FAArbR Dr. Sebastian Maiß, Partner, vangard, Düsseldorf

Die Videoüberwachung zählt immer noch zu den am häufigsten verwendeten technischen Einrichtungen zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten im Betrieb. Sie wird regelmäßig dort eingesetzt, wo Räumlichkeiten öffentlich zugänglich sind, beispielsweise im Einzelhandel oder auch in Krankenhäusern. Neben den datenschutzrechtlichen Aspekten bei dem Einsatz von Überwachungskameras sind die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu beachten. Ohne Zustimmung des Betriebsrats dürfen diese nicht genutzt werden. Für Arbeitgeber in Konzernstrukturen stellt sich regelmäßig die Frage, mit welchem Betriebsratsgremium er die Videoüberwachung verhandeln muss: Konzernbetriebsrat, Gesamtbetriebsrat oder lokaler Betriebsrat? In einer aktuellen Entscheidung nimmt das BAG hierzu Stellung (Beschluss vom 26.01.2016 – 1 ABR 68/13). » weiterlesen