Bereits vor dem Bewerbungsgespräch ist die Wahl der richtigen Kleidung von Bedeutung, hat sie doch angeblich erheblichen Einfluss auf die Einstellungschancen des Bewerbers. Kommt es im laufenden Arbeitsverhältnis zu einem Konflikt über die Dienstkleidung kann das zu einer Abmahnung oder schlimmstenfalls sogar zur Kündigung führen. Neben den Medien beschäftigen sich auch die Arbeitsgerichte immer wieder mit der Kleiderordnung im Betrieb. Dabei kann ein Arbeitgeber im Rahmen seines Weisungsrechts grundsätzlich vorgeben, welche Kleidung am Arbeitsplatz zu tragen ist. So hat das LAG Hamm entschieden, dass ein Arbeitgeber einen Verkäufer anweisen kann, Sakko und Krawatte statt Jeans und Turnschuhen zu tragen (LAG Hamm, Beschluss vom 22.10.1991 – 13 TaBV 36/91). » weiterlesen