Neue Verteidigungsmöglichkeiten für Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess (Teil II)

RA Dr. Severin Gotthard Kunisch,
Küttner Rechtsanwälte PartGmbB, Köln

Fortsetzung des Beitrags „Neue Verteidigungsmöglichkeiten für Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess“ von Wißmann/Kunisch vom 13.01.2021

Unternehmen, die nach einer unwirksamen Kündigung das während des Rechtsstreits aufgelaufene Gehalt nachzahlen müssten, können Gekündigten vorhalten, sie hätten sich im Umfang einer Vollzeitstelle eigeninitiativ bewerben müssen. So jedenfalls das LAG Berlin-Brandenburg in einer bislang (noch) unveröffentlichten Entscheidung vom 30. September 2022 (6 Sa 280/22), deren Urteilsgründe uns vorliegen. » weiterlesen

Sonderarbeitsrecht für kirchliche Arbeitnehmer?

RA Jörg Steinheimer, LIEB.Rechtsanwälte, Nürnburg

RA Jörg Steinheimer, LIEB.Rechtsanwälte, Nürnburg

Was wie der Anfang eines anzüglichen Witzes klingt, ist tatsächlich passiert: Eine Erzieherin war mehr als 17 Jahre bei der Diakonie Neuendettelsau beschäftigt. In ihrer Freizeit legte sie allerdings den Keuschheitsgürtel ab, und drehte ein paar „Filmchen“ nicht jugendfreien Inhalts, welche sie auch ins Internet stellte. Voll rechtschaffener Entrüstung kündigte die Diakonie daraufhin das Arbeitsverhältnis fristlos, als sie von dem etwas anderen Zeitvertreib der Klägerin Kenntnis erlangte. Zum einen habe die Klägerin die Diakonie von ihrer Nebentätigkeit nicht in Kenntnis gesetzt, zum anderen sei diese Art von Nebentätigkeit darüber hinaus nicht mit den Werten der Kirche vereinbar. » weiterlesen

BAG zum Rechtsweg des gekündigten GmbH-Geschäftsführers

Das Bundesarbeitsgericht hat jüngst im Beschluss v. 4.2.2013 (10 AZB 789/12) erneut klargestellt, dass der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen nicht eröffnet ist, wenn der Geschäftsführer noch amtiert. Dies folge aus § 5 I 3 ArbGG, wonach Mitglieder des Vertretungsorgans nicht als Arbeitnehmer gelten. Das betrifft, jetzt wird es etwas kompliziert, nur den Rechtsweg. Sachlich kann das Anstellungsverhältnis des Geschäftsführers „wegen dessen starker interner Weisungsabhängigkeit“ (BAG) als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren sein. Dann haben die zuständigen ordentlichen Zivilgerichte eben materielles Arbeitsrecht anzuwenden. » weiterlesen

Englischer Administrator darf Interessenausgleich mit Namensliste schließen

Rechtsanwältin Frauke Heudtlaß, Raupach & Wollert-Elmendorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH,
Frankfurt

Mit Urteil vom 20.  9. 2012 (6 AZR 253/11, DB 2012 Heft 39 S. M 17, Pressemitteilung Nr. 67/12) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Zielsetzung der Europäischen Insolvenzverordnung (EuInsVO; EG Nr. 1346/2000), effiziente und grenzüberschreitende Insolvenzverfahren sicherstellen zu wollen, hervorgehoben und klargestellt, dass vor diesem Hintergrund auch ein Administrator nach englischem Recht bei grenzüberschreitenden Insolvenzen innerhalb der EU als Insolvenzverwalter i. S. des § 125 der Insolvenzordnung (InsO) anzusehen ist und somit einen Interessenausgleich mit Namensliste abschließen kann, dem die Wirkungen des § 125 InsO, insbesondere die Vermutungswirkung der dringenden betrieblichen Erfordernisse als Grundlage für Kündigungen, zukommen.
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Unterstützung der NPD in der Freizeit kann eine Kündigung rechtfertigen

RA/FAinArbR Cornelia Schmid, Attorney at Law, Associate Partner, Rödl & Partner, Nürnberg

Das BAG hat mit Urteil vom 06.09.2012 (Az.: 2 AZR 479/09 = DB0417372) entschieden, dass eine personenbedingte Kündigung eines Arbeitnehmers des öffentlichen Diensts gerechtfertigt ist, wenn sich der Arbeitnehmer in seiner Freizeit aktiv für eine verfassungsfeindliche Partei einsetzt und dadurch zum Ausdruck kommt, dass ihm die Eignung für die vertraglich geschuldete Leistung fehlt. Dies gilt selbst dann, wenn die Partei nicht durch das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden ist. Das beklagte Land kann nicht verpflichtet werden, einen Arbeitnehmer zu beschäftigen, der aktiv dessen Abschaffung anstrebt, so das BAG.

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Kein Schadensersatz für Geschäftsführer nach außerordentlicher Kündigung

RA Horst Grätz, Partner, Rödl & Partner, Nürnberg

Der BGH hat am 6. 3. 2012 (Az. II ZR 76/11, DB 2012 S. 973) entschieden, dass ein Geschäftsführer einer GmbH keinen Schadensersatzanspruch gegen die Gesellschaft hat, wenn er selbst wegen einer massiven Beschränkung seiner Kompetenzen außerordentlich kündigt.

 Im zugrundeliegenden Fall waren der klagende Geschäftsführer und seine Ehefrau Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH. Nachdem beide sämtliche ihrer Geschäftsanteile an eine andere Gesellschaft, eine GmbH & Co. KG, verkauft und abgetreten hatten, waren beide weiterhin als Geschäftsführer in der Gesellschaft tätig. Beide schlossen für die Laufzeit von fünf Jahren einen neuen Anstellungsvertrag, wonach sie die Geschäfte „selbstständig“ und „verantwortlich“ führen sollten.

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Anspruch auf Weihnachtsgratifikation bei gekündigtem Arbeitsverhältnis – BAG sorgt für Klarheit

RA/FAArbR Klaus Heeke, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Immer wieder kommt in der betrieblichen Praxis die Frage auf, ob es zulässig ist, in Arbeitsverträgen die Zahlung von Sonderzuwendungen – wie z.B. einer Weihnachtsgratifikation – davon abhängig zu machen, dass das Arbeitsverhältnis an einem bestimmten Stichtag, häufig das Ende des Kalenderjahres, noch ungekündigt besteht. Generell ist mit Blick auf die Frage der Wirksamkeit einer entsprechenden arbeitsvertraglichen Klausel nach dem mit der Sonderzuwendung verbundenen Leistungszweck zu differenzieren. 

Sofern die Einmalzahlung nur dem Zweck dient, die vom Arbeitnehmer erbrachten Leistungen zu honorieren, besteht ein nicht ausschließbarer anteiliger Zahlungsanspruch, da der Leistungszweck zumindest zum Teil erbracht wurde. Ein anteiliger Zahlungsanspruch kann hingegen ausgeschlossen werden, wenn der Arbeitgeber mit der Sonderzuwendung allein die Betriebstreue des Arbeitnehmers belohnen will. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer nämlich die bezweckte Leistung, d.h. die Erbringung der Betriebstreue bis zum Stichtag, nicht erbracht. 

Nunmehr sorgt das Bundesarbeitsgericht mit seinem Urteil vom 18. 1. 2012, DB0465049 für noch weitergehende Klarheit. » weiterlesen

Bildung von Altersgruppen bei der Sozialauswahl

RA/FAArbR Klaus Heeke, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) ist eine betriebsbedingte Kündigung sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber bei der Auswahl des Arbeitnehmers die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und die Schwerbehinderung des Arbeitnehmers nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat. Mit anderen Worten: Die Durchführung einer ordnungsgemäßen Sozialauswahl ist in Zusammenhang mit dem Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung unabdingbare Voraussetzung. » weiterlesen

Ehegatte des Arbeitnehmers als Empfangsbote

RA/FAArbR Klaus Heeke, Partner bei Raupach & Wollert-Elmendorff, Frankfurt/M.

Immer wieder zeigt die betriebliche Praxis, dass Arbeitgeber vor die Herausforderung gestellt werden, einem nicht anwesenden Arbeitnehmer „auf den letzten Drücker“ eine Kündigung wirksam zustellen zu müssen, um diese fristwahrend zum nächst möglichen Zeitpunkt auszusprechen. Dabei stellt sich häufig die Frage, welche Art und Weise der Zustellung sich anbietet, um nachweisbar den rechtzeitigen Zugang eines Kündigungsschreibens zu bewerkstelligen. Unter Umständen kommt es auch dazu, dass die Zustellung nicht an den betroffenen Arbeitnehmer selbst, sondern an eine dritte Person erfolgt. Handelt es sich hierbei um den Ehegatten des Arbeitnehmers so gilt dieser in der Regel als Empfangsbote, so dass sich der – zu kündigende – Arbeitnehmer bei Übergabe des Kündigungsschreibens an den Ehegatten so behandeln lassen muss, als ob die Kündigung an ihn selbst zugestellt worden wäre. » weiterlesen