Wenig Transparenz durch das Entgelttransparenzgesetz

RA Markulf Behrendt, Partner im Hamburger Büro der Allen & Overy LLP

Seit dem 06.01.2018 haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Betrieben mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten arbeiten, die Möglichkeit, von ihrem Arbeitgeber bestimmte Gehaltsinformationen ihrer Kolleginnen und Kollegen zu verlangen. Bereits seit Erlass des Gesetzes am 06.07.2017 hagelt es Kritik: das Gesetz enthalte keinerlei Umsetzungszwang, es mangele offenkundig an handwerklichem Geschick, und das übergeordnete Ziel, eine gerechte Bezahlung von Mann und Frau bei gleicher Arbeit zu erreichen, würde mit diesem Gesetz niemals erreicht werden. So weit, so gut, die oft launige Kritik liegt bekanntlich in des Advokaten Blut. Aber was ist dran an den Vorwürfen? » weiterlesen

Die Antwort auf den „Gender Pay Gap“? – Das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern

RAin/FAinArbR Dr. Anja Lingscheid, Of Counsel, Norton Rose Fullbright, Frankfurt

RAin/FAinArbR Dr. Anja Lingscheid, Of Counsel, Norton Rose Fullbright, Frankfurt

Der Koalitionsausschuss hat sich am 6. Oktober 2016 auf Eckpunkte für ein Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern geeinigt. Ziel des Gesetzes ist es, das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit zu fördern und durchzusetzen. Das Gesetz soll noch im Dezember 2016 in das Bundeskabinett eingebracht und im Sommer 2017 verabschiedet werden. » weiterlesen