Das BAG hat mit einem Urteil vom 26.01.2017 (6 AZR 442/16) entschieden, dass Arbeitnehmer, die sich zum Zeitpunkt der Erstattung der Massenentlassungsanzeige nach § 17 KSchG in Elternzeit befinden, nicht benachteiligt werden dürfen.
Zuvor hatte das BVerfG mit seinem Beschluss vom 08.06.2016 (1 BvR 3634/13) ein Urteil des BAG vom 10.03.2010 in der gleichen Sache aufgehoben und die Sache zur Entscheidung an das BAG zurückverwiesen. Auf den Beschluss des BVerfG hin hat das BAG nun erneut entschieden und der Klage einer Arbeitnehmerin, die sich zum Zeitpunkt der Erstattung einer Massenentlassungsanzeige in Elternzeit befand und die sich gegen die ihr gegenüber nach Ablauf der 30-Tagesfrist ausgesprochene Kündigung wehrte, stattgegeben. » weiterlesen
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EuGH: Verschärfung der Anzeigeverpflichtung bei Massenentlassungen – Fremdgeschäftsführer und Praktikanten zählen mit!
Arbeitgeber sind im Rahmen von Entlassungen von Arbeitnehmern ab Erreichen bestimmter Schwellenwerte, die sich nach der Anzahl der Arbeitnehmer im Betrieb richten, verpflichtet, eine Massenentlassung bei der Agentur für Arbeit anzuzeigen (§ 17 Abs. 1 KSchG, sog. Massenentlassungsanzeige). Bei der Berechnung der Schwellenwert gelten dabei nach dem Gesetzeswortlaut Organmitglieder grundsätzlich nicht als Arbeitnehmer (§ 17 Abs. 5 Nr. 1 KSchG). Der EuGH hat nunmehr jedoch mit Urteil vom 9. Juli 2015 (C-229/14) klargestellt, dass bei der Berechnung der Schwellenwerte im Hinblick auf die Massenentlassungsrichtlinie (RL 98/59/EG) zwingend der unionsrechtliche Arbeitnehmerbegriff zu berücksichtigen ist. » weiterlesen