Die Corona-Pandemie wirkt sich direkt auf Gerichtsverfahren aus. Bearbeitungen verzögern sich, weil Gerichte nur mit Notbesetzung arbeiten oder Verhandlungstermine werden aufgehoben. Diese Probleme kann man der Justiz nicht vorwerfen, sie sind systemisch bedingt: Die Öffentlichkeit hat ein Recht zu erfahren, was bei Gericht geschieht. Die oft genutzten Videokonferenzen sind keine Lösung. Ein so durchgeführtes Verfahren fände faktisch unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt und wäre rechtlich angreifbar. Aus Unternehmensperspektive können all diese Verzögerungen schnell problematisch werden. » weiterlesen
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Mediationsgesetz im Vermittlungsausschuss
Der Gesetzentwurf zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung wurde am 10. 2. 2012 vom Bundesrat gestoppt und in den Bund-Länder-Vermittlungsausschuss geschickt. Ob das Gesetz in der vom Bundestag in der Sitzung vom 15. 12. 2011 verabschiedeten Fassung in Kraft treten kann, erscheint daher fraglich.
Obwohl der Bundestag das Gesetz in seltener parteiübergreifender Einmütigkeit beschlossen hatte, kam das Veto des Länderparlaments nicht ganz überraschend. Immerhin hatte das Gesetz während des Gesetzgebungsverfahrens grundlegende Veränderungen erfahren, vom ursprünglichen Konzept des Regierungsentwurfes war nach den vom Rechtsausschuss vorgenommenen Änderungen nur noch wenig wiederzuerkennen. Stein des Anstoßes ist aus Ländersicht und aus Sicht der Richterschaft die Abschaffung der gerichtsinternen Mediation, die in ein erweitertes Güterichterkonzept überführt worden ist. Dass sich aber 10 Jahre erfolgreiche Richtermediation nicht mit einem Federstrich des Gesetzgebers einfach beiseiteschieben lassen würden, damit musste gerechnet werden. Eine Initiative von Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Schleswig-Holstein hatte sich schon im Vorfeld der Bundesratssitzung für den Erhalt der gerichtsinternen Mediation eingesetzt. Diesen Ländern gelang es schließlich mit Unterstützung des Richterbundes, die Mehrheit der Länderkammer davon zu überzeugen, dass die vom Bundestag verabschiedete Fassung des Mediationsgesetzes Änderungsbedarf aufweist.
Das neue Mediationsgesetz
In seltener Einmütigkeit haben alle fünf Fraktionen am 30.11.2011 im Rechtsausschuss für den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Förderung der Mediation gestimmt, so dass das Gesetz am 15. 12. 2011 in letzter Lesung den Bundestag passieren konnte. Damit neigt sich ein langwieriges Gesetzgebungsverfahren mit einer deutlichen Verspätung seinem Ende zu, war doch die Umsetzungsfrist für die Mediationsrichtlinie 2008/52/EG schon am 20. Mai 2011 abgelaufen. Es steht allerdings noch die Zustimmung der Länderkammer aus, die angesichts der Zumutungen, die das Gesetz für die Mediationsprojekte der Länder bereithält, durchaus offen ist. Stimmt der Bundesrat zu, so wird das Gesetz am Tag nach seiner Verkündung in Kraft treten. » weiterlesen
Neue Impulse für die Mediation in Deutschland
Die Europäische Union hat die europaweite Förderung der Mediation für derart wichtig erachtet, dass sie für einen begrenzten Bereich die bis zum 20. 5. 2011 umzusetzende Mediationsrichtlinie verabschiedet hat. Für Deutschland könnte die Umsetzung dieser Richtlinie die Chance eröffnen, endlich den Anschluss an internationale Entwicklungen auf dem Gebiet der außergerichtlichen Konfliktbeilegung zu finden. » weiterlesen