Hier ist Musik drin – Corona-Testpflicht an der Staatsoper

RA Thomas Köllmann, Küttner Rechtsanwälte, Köln

Die Corona-Pandemie beschäftigt die Arbeitsgerichte weiterhin in den unterschiedlichsten Facetten. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit detaillierter Begründung zur Möglichkeit der Anordnung von Corona-Tests zur Umsetzung eines betrieblichen Hygienekonzepts positioniert (BAG 1. Juni 2022, 5 AZR 28/22). Die dortigen Ausführungen bieten wichtige Anhaltspunkte für die künftige Umsetzung. » weiterlesen

Ende der coronabedingten Homeoffice-Pflicht

RA/FAArbR Dr. Markus Diepold, Partner bei Dentons Europe LLP

Mit Ablauf des 19. März 2021 endete die coronabedingte Homeoffice-Pflicht. Nicht nur angesichts der anhaltend hohen Fallzahlen, sondern auch aufgrund der generell positiven Erfahrungen von Arbeitgebern und Mitarbeitenden mit der Arbeit im Homeoffice bleibt das Thema aktuell. » weiterlesen

Sonderzonen für Geimpfte und Genesene?

RAin Katharina Siewert ist tätig im Frankfurter Büro der Wirtschaftskanzlei Simmons & Simmons

Die Anzahl erfasster Corona-Infektionen steigt rasant. In einigen Bundesländern hat dies bereits zu einer erneuten Verschärfung der Corona-Maßnahmen geführt, die auch das Arbeitsverhältnis betreffen. So hat bspw. Bayern bereits eine sog. 3G-Pflicht am Arbeitsplatz eingeführt, wonach Beschäftigten, die während Ihrer Arbeitszeit Kontakt zu anderen Personen haben können, der Zugang zum Betrieb nur gewährt werden darf, sofern sie geimpft, genesen oder getestet sind. Zur Schaffung einer Rechtsgrundlage für ein bundeseinheitliches Vorgehen haben nun auch die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP einen Gesetzesentwurf zur Einführung einer 3G-Regel am Arbeitsplatz vorgelegt. Um eine Rückkehr zur „betrieblichen Normalität“ zu ermöglichen, erwägen parallel dazu einige Arbeitgeber – darunter E.on und der Reisekonzern Alltours – die Einführung von 2G-Regeln (genesen, getestet) für die Betriebskantinen. Medienberichten zufolge sollen entsprechende Kantinenbereiche, zu welchen nur Geimpfte und Genesene Zutritt erhalten, bereits bei Bayer sowie der Brauerei Krombacher existieren. » weiterlesen

Zwischen Bullen und Bären – Der Einfluss der COVID-19 Krise auf Unternehmensstrategien und Investorenerwartung

Dr. Harald Selzner und Dr. Benedikt Vogt sind Rechtsanwälte im Düsseldorfer Büro von Latham & Watkins.

Die COVID-19 Pandemie stellt deutsche Unternehmen vor eine Vielzahl von Herausforderungen. Standen dabei zunächst existenzielle Themen im Vordergrund, wie etwa die Sicherstellung von Liquidität, Beantragung von Kurzarbeit, Absicherung von Lieferketten, so müssen sich Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Unternehmen verstärkt auch Gedanken dazu machen, welche nachhaltigen Auswirkungen die COVID-19 Krise auf das Geschäftsmodell und die zugrundeliegende Unternehmensstrategie haben wird. Bereits vor COVID-19 hatte sich die Erwartungshaltung der Kapitalmärkte in Bezug auf internationale Usancen verändert und wurde geprägt durch institutionelle Investoren, Stimmrechtsberater (sog. Proxy Advisor) und aktivistische Hedgefonds. Am Kapitalmarkt langfristig überzeugen kann nur, wer den Austausch mit diesen Stakeholdern nicht vernachlässigt. Allein im Jahr 2019 waren in Deutschland 19 Kampagnen aktivistischer Investoren zu verzeichnen; prominente Beispiele sind etwa Scout24, SAP, ThyssenKrupp, Uniper, Bilfinger und Stada. » weiterlesen

Erhöht die Corona-Pandemie die Akzeptanz von ADR-Verfahren?

Frank Bernardi ist Partner bei Rödl & Partner in Eschborn und spezialisiert auf Handels- und Gesellschaftsrecht. Er leitet die Praxisgruppen „Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit” und „Vertriebsrecht”.

Die Corona-Pandemie wirkt sich direkt auf Gerichtsverfahren aus. Bearbeitungen verzögern sich, weil Gerichte nur mit Notbesetzung arbeiten oder Verhandlungstermine werden aufgehoben. Diese Probleme kann man der Justiz nicht vorwerfen, sie sind systemisch bedingt: Die Öffentlichkeit hat ein Recht zu erfahren, was bei Gericht geschieht. Die oft genutzten Videokonferenzen sind keine Lösung. Ein so durchgeführtes Verfahren fände faktisch unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt und wäre rechtlich angreifbar. Aus Unternehmensperspektive können all diese Verzögerungen schnell problematisch werden. » weiterlesen

Corona, der Digital-Turbo – Wie sich mit dem Virus die Arbeitswelt schlagartig geändert hat

Prof. Dr. Rupert Felder ist Vizepräsident des Bundesverbandes für Arbeitsrechtler (BVAU)

Wie auch immer das mit der Corona-Krise ausgeht, eines ist sicher: rückblickend werden wir feststellen, dass es einen Schub an Digitalisierung in den Unternehmen gegeben hat. Undenkbar, dass innerhalb weniger Tage alle Auszubildende nach Hause geschickt werden und fortan über elektronische Plattformen und per Internet unterrichtet werden. Man stelle sich das zu normalen Zeiten vor. Der Auftrag, eine Digitalisierung der Lerninhalte für die Berufsausbildung zu kreieren hätte einen Arbeitskreis nach sich gezogen, den Ruf nach Budget und Steuerkreis ausgelöst und nach geschätzten zwei Jahren Arbeit, Messe- und Referenzbesuchen, nach einer beauty parade in Frage kommender Softwarelösungen, einem Grundsatzstreit zwischen IT und HR wer die Entscheidung letztendlich trifft, einer mehrmaligen Verschiebung des go live-Termines wäre wahrscheinlich das Projekt von einem anderen, noch dringlicheren Thema abgelöst worden und in der Schublade verschwunden. » weiterlesen

Corona und die große Hauptversammlung

Im Frühjahr 2020 stehen die Hauptversammlungen der großen DAX-Gesellschaften an. Säle voller Menschen, dichtgedrängt auf dem Parkett und am Buffet, einen ganzen Tag lang. Kann man sich das in Corona-Zeiten noch erlauben? Wenn Messen, Kultur- und Sportveranstaltungen abgesagt werden, da mag man schon fragen, ob die Aktionärstreffen ganz unbehelligt bleiben.

Eine schon einberufene HV kann bis zu ihrem Beginn vom Vorstand abgesagt werden (BGH Urteil vom 30.06.2015 – II ZR 142/14, DB 2015 S. 2504). Ein völliger Verzicht auf die Hauptversammlung (HV) ist von Rechts wegen nicht möglich, § 175 Abs. 2 S. 2 AktG bestimmt: „Die Hauptversammlung hat in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahrs stattzufinden.“ Immerhin wäre Zeit bis in den August, um die HV zu platzieren (wenn Kalender= Geschäftsjahr). Und selbst eine Überschreitung der acht Monate bleibt ohne gravierende Folgen. Die Beschlüsse einer danach einberufenen HV wären nicht deshalb anfechtbar; ein Zwangsgeldverfahren (§ 407 Abs. 1 AktG) gegen Vorstandsmitglieder dürfte es bei der gegebenen Gefährdungslage nicht geben. » weiterlesen