„Gute Arbeit. Faire Bezahlung.“ Mit diesen plakativen Schlagworten hat die Politik als Gegenleistung für geleistete Arbeit den gesetzlichen Mindestlohn (derzeit: 8,50 € / ab 01.01.2017: 8,84 €) eingeführt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 29.06.2016 (5 AZR 716/15) nun nach dem Motto „Zeit ist Geld!“ entschieden, dass dieser Mindestlohn auch für Zeiten zu zahlen ist, in denen der Arbeitnehmer gerade nicht arbeitet, sondern sich lediglich zur Arbeit bereithält. » weiterlesen