Bundeskabinett beschließt Mindestlohn für Auszubildende – effektive Maßnahme oder reine Symbolpolitik?

RA/FAArbR Dr. Christoph Kurzböck, Rödl & Partner, Nürnberg

Wenn es nach der Bundesregierung geht, sollen Auszubildende in Zukunft einen Mindestlohn bekommen. Der Mitte Mai beschlossene Gesetzentwurf zum Azubi-Mindestlohn sieht vor, dass Auszubildende ab 2020 im ersten Lehrjahr 515 Euro als Mindestvergütung bekommen. Bis 2023 soll dieser Mindestbetrag für das erste Lehrjahr schrittweise auf 620 Euro ansteigen. » weiterlesen