Ein Arbeitsverhältnis steht für ein besonderes Vertrauensverhältnis – zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Für geleistete Arbeit gibt es eine Entlohnung. Und jetzt droht ein pauschalierter Schadenersatz für eine verspätete Bezahlung? Unterstellt der Gesetzgeber dem Arbeitgeber damit, per se ein säumiger und windiger Geschäftemacher zu sein? Das könnte vermutet werden mit Blick auf eine unscheinbar wirkende gesetzliche Neuregelung, die zum 1. Juli 2016 in Kraft getreten ist. Und die ersten Arbeitsgerichte beschäftigen sich auch schon mit dem Thema. Muss da ein Gesetzgeber nicht gleich tätig werden?
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