Das Bundesarbeitsgericht hätte eigentlich über einen Fall von hoher Praxisrelevanz entscheiden sollen: In dem Verfahren (2 AZR 564/18) ging es um die Kontrolle des dienstlichen E-Mail-Accounts eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber bei erlaubter Privatnutzung des Accounts. Zu einer Entscheidung kam es jedoch nicht, da die Parteien einen Vergleich abschlossen.