In der Tagessschau wurde das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 26. Juli 2016 (1 AZR 160/14) als Überraschung bezeichnet. Für die breite Öffentlichkeit mag es überraschend sein, dass eine Gewerkschaft Schadensersatz für infolge eines Streiks verursachte Schäden beim bestreikten Arbeitgeber schuldet. Wann hat man schon von solch einem Vorgehen gehört? Ist das kein Verstoß gegen Art. 9 Abs. 3 GG? Gewährt nicht Art. 9 Abs. 3 GG das Recht auf Streik? Werden damit nicht Arbeitnehmerrechte verletzt? » weiterlesen