Seit vergangenem Freitag liegt das Ergebnis der Sondierungsgespräche zwischen CDU, CSU und SPD vor. Befristung, Rückkehrrecht, Arbeitszeitgesetz – Worauf müssen sich Unternehmen im Arbeitsrecht in dieser Legislaturperiode einstellen? » weiterlesen
Schlagwort-Archive: Rückkehrrecht
Beim Geld beginnt das Problem: Die von der IG Metall geforderte Wahloption bei der Arbeitszeit
Zu den Forderungen der IG Metall für die Tarifrunde 2018 gehört eine „Wahloption bei der Arbeitszeit“: Beschäftigte sollen künftig ihre regelmäßige Arbeitszeit für bis zu zwei Jahren auf bis zu 28 Stunden reduzieren können und danach ein Rückkehrrecht in die ursprüngliche Arbeitszeit haben. Hat die Reduzierung ihren Grund in der Betreuung von Kindern unter 14 Jahren im Haushalt oder in der Pflege von Familienangehörigen, sollen die Beschäftigten einen fixen Zuschuss von 200 Euro pro Monat von ihrem Arbeitgeber erhalten. Für Beschäftigte in Schichtarbeit oder anderen gesundheitlich belastenden Arbeitszeitmodellen ist ein Entgeltzuschuss von 750 Euro im Jahr vorgesehen. Diese Zuschüsse sollen den entstehenden Entgeltverlust abfedern und als Festbetrag für niedrige Entgeltgruppen stärker als für höhere wirken (Quelle: „Miteinander für morgen, metall-tarifrunde-2108.de“, Herausgeber IG Metall-Vorstand, FB Tarifpolitik, FB Kampagnen, S. 15). » weiterlesen
Rückkehrrecht zur Vollzeit: Der unerfüllte Koalitionsvertrag?
Die Diskussion über eine mögliche große Koalition ist im vollen Gange. Vielfältige Forderungen werden erhoben. Dabei werden auch Vorhaben hervorgeholt, die schon einmal gescheitert sind. Dazu gehört auch das Recht von Arbeitnehmern auf Rückkehr von Teilzeit in Vollzeit. Der stellvertretende Bundesvorsitzende der SPD Ralf Stegner ließ sich mit den Worten zitieren, die CDU solle zunächst einmal das umsetzen, was bereits vereinbart war. Er suggeriert damit, dass das Recht auf Rückkehr von Teilzeit in Vollzeit im Koalitionsvertrag der großen Koalition von 2013 vereinbart worden sei. » weiterlesen
Ende der Teilzeitfalle oder doch nur Wahlkampfgetöse?
Die Große Koalition hat im Arbeitsrecht viel von dem umgesetzt was sie in den Koalitionsvertrag geschrieben hat, vor allem: Mindestlohn, Tarifeinheitsgesetz und Reform des AÜG (vgl. dazu den Blog-Beitrag des Autors). Dort findet sich auch die gesetzliche Fixierung eines Rückkehrrechts bei Teilzeit: Arbeitnehmer, die sich zum Beispiel wegen Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen zu einer zeitlich befristeten Teilzeitbeschäftigung entschieden haben, sollen das Recht haben, dass zur früheren Arbeitszeit zurückkehren können. Die jetzt nach aktuellen Pressemeldungen geplante Neuregelung geht aber über die Vereinbarung im Koalitionsvertrag hinaus und will ein allgemeines Recht auf befristete Teilzeit schaffen. Oder ist schon Wahlkampf? » weiterlesen