Das Arbeitsgericht Mainz hat am 19.03.2015 (3 Ca 1197/14) der Klage des Profifußball-Torhüters Heinz Müller stattgegeben und festgestellt, dass die Befristung seines mit dem Verein FSV Mainz 05 geschlossenen Arbeitsvertrages unwirksam ist. Hat das erstinstanzliche Urteil auch in der – zu erwartenden – Berufungs- und ggf. sogar Revisionsinstanz vor dem BAG Bestand, müsste der FSV Mainz 05 den Spieler wohl bis zur Rente beschäftigen. » weiterlesen