Für viele Unternehmen ist es ebenso verlockend wie gefährlich: Mitarbeiter als „selbstständige“ Mitarbeiter einzustellen. Verlockend sind insbesondere die geringeren Lohnkosten, weil die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung wegfallen sowie die größere vertragliche Flexibilität, da Arbeitnehmerschutzvorschriften nicht zur Anwendung kommen. Gefährlich sind aber die Rechtsfolgen, wenn sich der scheinbar selbstständige Mitarbeiter tatsächlich als unselbstständig erweisen sollte. Denn dann droht nicht nur die nachträgliche Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge, sondern auch eine Haftung für die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber hätte einbehalten und abführen müssen. Und so schwebt die mögliche Scheinselbstständigkeit wie ein Damoklesschwert über einer Vielzahl von Beschäftigungsverhältnissen. » weiterlesen
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Wird bezahlter Urlaub verhindert, kann er unbegrenzt übertragen und angesammelt werden
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 29.11.2017 – Rs. C-214/16) verfallen Ansprüche auf bezahlten Urlaub dann nicht, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub aus Gründen, die in der Verantwortung des Arbeitgebers liegen, nicht nehmen konnte. Eine Begrenzung des Übertragungszeitraums sei nicht erforderlich. » weiterlesen
Scheinselbstständigkeit: Fehleinschätzungen sind teuer und strafrechtlich relevant
Mit Urteil vom 18.03.2015 hat das Amtsgericht Augsburg den früheren Chef der CSU-Fraktion im bayerischen Landtag, Georg Schmid, zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten sowie Zahlung eines Bußgeldes von 120.000,00 € wegen Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen verurteilt. Zuvor hatte Georg Schmid bereits 450.000,00 € Nachzahlungen an die Rentenversicherung geleistet. » weiterlesen