
RA, FAfArbR Dr. Gero Ludwig, Partner, BMH Bräutigam, Berlin
Am 21. 5. 2013 hat das LAG Schleswig-Holstein (Az.: 2 Sa 398/12, DB0603128) entschieden, dass Leiharbeitnehmer nach dem Equal-Pay-Grundsatz wie Arbeitnehmer des Entleiherbetriebs auch Anspruch auf Sonderzahlungen haben. Sind solche Sonderzahlungen an eine Stichtagsregelung geknüpft, besteht der Anspruch allerdings nur, wenn der (Leih-)Arbeitnehmer am Stichtag in dem betreffenden Unternehmen eingesetzt war.Der Kläger war von Februar 2008 bis März 2009 als Leiharbeitnehmer bei der Beklagten beschäftigt, allerdings nicht durchgehend und insbesondere nicht am 1. 12. 2008. Sein Leiharbeitsvertrag sah die Anwendung der Tarifverträge mit der Christlichen Gewerkschaft Zeitarbeit und PSA (CGZP) vor, die jedoch infolge der Feststellung des BAG, dass die CGZP nicht tariffähig ist, nichtig sind. Die vergleichbaren Stammarbeitnehmer der Beklagten erhielten eine höhere Vergütung als der Kläger und zusätzlich Weihnachtsgeld. Letzteres allerdings nur, wenn sie am 1. 12. des jeweiligen Jahres in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis zu der Beklagten stehen. Der Kläger erhob Klage auf den Differenzlohn und anteiliges Weihnachtsgeld. Das LAG sprach ihm den Lohnanspruch zu, verneinte aber einen Anspruch auf Weihnachtsgeld. » weiterlesen