Das Tarifeinheitsgesetz hat viele Diskussionen hinter sich. Es wurde zunächst im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde angegriffen. Diese führte dazu, dass an ihm Nachbesserungen in einem relativ überschaubaren Umfang vorzunehmen waren. Zuletzt wurde gegen das Tarifeinheitsgesetz vor dem Europäischen Gerichtshof (EGMR) für Menschenrechte geklagt. Dieser hat nun entschieden. » weiterlesen
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Das Schicksal der Tarifeinheit ist ungewiss
Zentrale Vorschrift der gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit ist die Kollisionsregel des § 4a Abs. 2 Satz 2 Tarifvertragsgesetz (TVG). Nach ihr sind im Falle kollidierender Tarifverträge im Betrieb nur die Rechtsnormen des Tarifvertrags derjenigen Gewerkschaft anwendbar, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des zuletzt abgeschlossenen kollidierenden Tarifvertrags im Betrieb die meisten in einem Arbeitsverhältnis stehenden Mitglieder hat. Eben diese Vorschrift hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem Urteil vom 11.07.2017 (1 BvR 1571/15 u.a.) für verfassungswidrig erklärt: § 4a TVG sei mit Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes insoweit nicht vereinbar, als es an Vorkehrungen fehle, die sicherstellen, dass die Interessen der Berufsgruppen, deren Tarifvertrag nach § 4a Absatz 2 Satz 2 TVG verdrängt wird, im verdrängenden Tarifvertrag hinreichend berücksichtigt werden. » weiterlesen
BVerfG: Tarifeinheit bleibt zunächst – aber mit Maßgaben
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat Anträge des Marburger Bundes, des Deutschen Journalisten-Verbands und der Vereinigung Cockpit auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Tarifeinheitsgesetz abgelehnt (Beschluss vom 06.10.2015 – 1 BvR 1571/15, 1 BvR 1582/15, 1 BvR 1588/15). Es fehle an gravierenden, irreversiblen oder nur schwer revidierbaren Nachteilen, die den Erlass einer einstweiligen Anordnung unabdingbar machten. Derzeit sei nicht absehbar, dass den Berufsgewerkschaften bei Fortgeltung des Gesetzes bis zur Entscheidung in der Hauptsache das Aushandeln von Tarifverträgen längerfristig unmöglich würde oder sie im Hinblick auf ihre Mitgliederzahl oder ihre Tariffähigkeit in ihrer Existenz bedroht wären. » weiterlesen
Tarifpluralität – Streiks ohne Ende?
Die von Wissenschaft und Praxis seit langem erwartete Aufgabe des Grundsatzes „Ein Betrieb, ein Tarifvertrag“ ist im Juli 2010 quasi nach Ansage erfolgt, nachdem sich die Richter des zuständigen 4. Senats des BAG zuvor schon mehrfach kritisch gegenüber der sog. Tarifeinheit geäußert hatten. Obwohl die Entscheidung somit keine Überraschung war, sieht sich die Praxis aktuell nur unzureichend auf die neuen Herausforderungen vorbereitet. Der Grund für die verbreitete Unsicherheit liegt in der Vielfalt der durch Sonderinteressen geprägten Reformvorschläge, ein Konsens ist nicht einmal annäherungsweise erkennbar. Von namhaften Arbeitsrechtlern, wie der Präsidentin des BAG Ingrid Schmidt, wird ebenso wie vom Sachverständigenrat ein aktueller Regelungsbedarf in Zweifel gezogen. Die Bundeskanzlerin hat sich auf dem Arbeitgebertag im November 2010 dagegen nicht nur zur Regelungsnotwendigkeit bekannt, sondern sogar versprochen bis Ende Januar 2011 eine Antwort zu geben. Diese Frist läuft nun ab. Wie wird die Regelung aussehen?